03.05.2021
Das Hallenbad Neuallschwil muss aufgrund der Coronasituation nach wie vor geschlossen bleiben. Die vom Bundesrat am 14.4.2021 verkündeten Lockerungen schliessen die Innenbereiche von Hallenbädern aus. Somit darf auch das Hallenbad Neuallschwil weiterhin nicht für die allgemeine Bevölkerung öffnen.
Der Bundesrat verlängert mit seinem Entscheid ein weiteres Mal die im Dezember 2020 beschlossenen, das Hallenbad betreffenden Coronamassnahmen. Eine Prognose über einen Öffnungstermin des Hallenbads abzugeben, erscheint unter den gegebenen Umständen wenig sinnvoll. Mögliche Lockerungsschritte hängen immer direkt von der dynamischen Situation des Covid-19-Virus ab.
Auch Ausnahmen behalten ihre Gültigkeit
Weiterhin ausgenommen von der Hallenbadschliessung sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre (bzw. bis und mit Jahrgang 2001), die das Hallenbad im Rahmen ihrer Vereinstrainings und für Wettkämpfe ohne Publikum nutzen dürfen. Ebenfalls zugelassen ist diese Personengruppe im Rahmen des freiwilligen Schulsports.
Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen, Sie bald wieder in unserem Hallenbad begrüssen zu dürfen. Bei sich abzeichnenden Veränderungen der aktuell gültigen Öffnungsbeschränkung werden wir Sie wie gewohnt auf unserer Gemeindewebseite informieren.
Einwohnergemeinde Allschwil
BRU – Facility Management
und das Team Hallenbad
© 2024 Einwohnergemeinde Allschwil. Alle Rechte vorbehalten.
Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».