20.07.2022
Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist aktuell gross (neu Waldbrandgefahrenstufe 4). Der Kantonale Führungsstab hat ab Dienstag, 19. Juli 2022, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen. Hinsichtlich des baldigen Nationalfeiertags mahnt der Kantonale Führungsstab bereits jetzt im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen.
Weil es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind wie in den Vorjahren um diese Zeit die Wasserstände in Bächen und Flüssen tief und die Böden im Wald sowie auf den Feldern sehr trocken. Es ist weiterhin kein Niederschlag in Sicht. Die Waldbrandgefahrenstufe ist neu auf Stufe 4 (gross). Deshalb hat der Kantonale Führungsstab ab Dienstag, 19. Juli 2022, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen:
Wasserentnahmen nicht mehr erlaubt
Nachdem es seit geraumer Zeit kaum mehr geregnet hat, ist die Wasserführung der Gewässer sehr tief. Der Homburgerbach, der Eibach und der Bennwilerbach müssen ausgefischt werden. Weitere Ausfischungen im oberen Kantonsteil stehen an. Aufgrund der tiefen Grundwasserständenund dem fehlenden Niederschlag, ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Tagen diverse weitere Gewässer teilweise oder ganz trockenfallen werden und Fische in tiefere Stellen anderer Gewässer umgesiedelt werden müssen. Bewilligte Wasserentnahmen sind derzeit nur noch in der Birs und im Rhein möglich. In den übrigen Gewässern ist die Wasserführung in der Regel bereits
zu tief.
Achtung: Wasserentnahmen für den so genannten Gemeingebrauch sind aktuell nicht mehr erlaubt! Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne. Widerhandlungen sind strafbar und können geahndet werden. Allgemein ruft der Kantonale Führungsstab zum sorgfältigen Umgang mit Trinkwasser auf. Empfehlungen oder Einschränkungen im Zusammenhang mit Wassersparen ist Sache der Gemeinden.
Badeverbot für Mensch und Tier
Um den Stress für die Fische zu minimieren und einem Fischsterben vorzubeugen, hat das Amt für Wald beider Basel in enger Abstimmung mit den Behörden von Basel-Stadt am Unterlauf der Birs ein Bade- und Betretungsverbot für Mensch und Tier verfügt. Das Befahren des Flusses mit Wasserfahrzeugen und ähnlichem ist ebenfalls zu unterlassen. Dieses gilt seit Dienstag, 19. Juli 2022, 8 Uhr. Fehlbare werden verzeigt, die entsprechenden Zonen (Redingbrücke bis Birsmündung) werden abgesperrt.
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