18.03.2024
Gestützt auf §17 und §21 des Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Allschwil beträgt die Belegungsdauer aller Reihengräber und Urnennischen maximal 25 Jahre, Familien- und Doppelgräber maximal 50 Jahre.
Wegen Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist, werden im Spätherbst 2024 folgende Grabstätten aufgehoben:
• Urnenreihengräber: A15 → Grab Nr. 917 bis 955
• Familiengräber: A11 → Grab Nr. 192 bis 195
C08 → Grab Nr. 186 bis 191
C09 → Grab Nr. 182, 184 bis 186
C11 → Grab Nr. 170 und 174
• Erdreihengräber: D04 → Grab Nr. 197 bis 228
• Urnennischenwand A22
Die Grabfeldräumung ist ab 7. Oktober 2024 geplant. Falls Angehörige den Grabstein und die Pflanzen der Gräber behalten möchten, bitten wir dies dem Friedhofpersonal bis zum 23. September 2024 unter Tel. 061 486 26 65 mitzuteilen.
Vorgängig wird zur Grabfeldräumung am Samstag, 14. September 2024 um 16.00 Uhr eine ökumenische Gedenkfeier in der Friedhofkapelle stattfinden. Mit dieser Gedenkfeier möchte die Gemeinde Allschwil den Betroffenen die Gelegenheit geben, sich vom Grab Ihrer Angehörigen zu verabschieden.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Grabaufhebung, das Grabmal und die Bepflanzungsfläche abgeräumt werden. Die sterblichen Überreste werden vorerst in der Erde belassen, das heisst, die Totenruhe bleibt auch nach der Grabaufhebung unangetastet.
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