Gemeinde Allschwil

Grabfeldräumungen Friedhof Allschwil

20.01.2020

Gestützt auf §17 des Friedhof- und Bestattungsreglements beträgt die Belegungsdauer aller Reihengräber und Urnennischen maximal 25 Jahre, Familien- und Doppelgräber maximal 50 Jahre.

Aktuell werden folgende Grabstätten aufgehoben:

  • Reihengräber A07, B08, D07 (Teilräumung), D27 (Teilräumung)
  • Urnennischenwand A24

Die Grabfeldräumung ist für den 17. Februar 2020 geplant. Falls Angehörige den Grabstein und die Pflanzen der Gräber behalten möchten, bitten wir dies dem Friedhofpersonal bis zum 12. Februar 2020 unter Tel. 061 486 26 65 mitzuteilen.

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