14.05.2018
Friedhof
jo. Gestützt auf § 17 des Friedhof- und Bestattungsreglementes beträgt die Belegungsdauer aller Reihengräber und Urnennischen maximal 25 Jahre, Familien- und Doppelgräber maximal 50 Jahre.
Der Gemeinderat hat am 18. April 2018 die Aufhebung folgender Grabstätten beschlossen.
Familiengräber B04
Die Grabfeldräumung ist für den 17. September 2018 geplant. Falls Angehörige den Grabstein und/oder die Pflanzen der Gräber behalten möchten, bitten wir sie, dies bis zum 1. September 2018 dem Friedhofpersonal unter Tel. 061 486 26 65 mitzuteilen.
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