02.11.2015
Die Wahlen der 40 Mitglieder des Einwohnerrates und der sieben Mitglieder des Gemeinderates für die Amtsperiode vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2020 finden am 28. Februar 2016 statt. Der Wahlgang für die Besetzung des Gemeindepräsidiums ist auf den 5. Juni 2016 angesetzt.
nm. Die Gemeindewahlen werden gemäss § 25 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) durch den Gemeinderat festgesetzt. Gemäss § 1 Absatz 3 der Verordnung zum GpR gibt die Landeskanzlei hierzu Terminempfehlungen ab. Dieser Bestimmung ist die Landeskanzlei mit ihrem Informationsschreiben vom März 2015 nachgekommen.
Gestützt auf die Empfehlungen der Landeskanzlei beschliesst der Gemeinderat wie folgt:
A) Wahltermine
1. 28. Februar 2016:
Wahl der 40 Mitglieder des Einwohnerrates (Proporzwahl) für die Amtsperiode vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2020.
2. 28. Februar 2016:
Wahl der 7 Mitglieder des Gemeinderates (Majorzwahl) für die Amtsperiode vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2020.
3. 10. April 2016:
Allenfalls erforderliche Nachwahlen (Mitglieder des Gemeinderates).
4. 5. Juni 2016:
Wahl des Gemeindepräsidenten bzw. der Gemeindepräsidentin (stille Wahl möglich).
5. 26. Juni 2016:
Allfällige Nachwahl des Gemeindepräsidenten bzw. der Gemeindepräsidentin.
6. Wahlen der Schulräte, des Wahlbüros sowie der Sozialhilfebehörde werden Ende Juni 2016 durch den Einwohnerrat vollzogen.
B) Einreichung der Wahlvorschläge
7. Montag, 28. Dezember 2015, spätestens 17.00 Uhr
Wahlvorschläge für die Wahl der 40 Mitglieder des Einwohnerrates vom 28. Februar 2016
Für die Wahl der 7 Mitglieder des Gemeinderates müssen keine Wahlvorschläge eingereicht werden.
8. Montag, 18. April 2016, spätestens 17.00 Uhr
Wahlvorschläge für den Gemeindepräsidenten / die Gemeindepräsidentin vom 5. Juni 2016 (Wahlvorschläge sind zur Feststellung der stillen Wahl notwendig)
9. Montag, 13. Juni 2016, spätestens 17.00 Uhr
Wahlvorschläge für die Nachwahlen des Gemeindepräsidenten bzw. der Gemeindepräsidentin vom 26. Juni 2016
10. Die offiziellen Formulare für die Einreichung der Wahlvorschläge stehen auf www.allschwil.ch > Politik > Abstimmungen – Wahlen > Formular Wahlvorschläge als download zur Verfügung.
11. Die Wahlvorschläge sind gemäss den vorstehenden Terminen an folgende Adresse einzureichen (Zustellung per Post oder persönliche Abgabe):
Gemeindeverwaltung Allschwil
Nicole Müller
Baslerstrasse 111
4123 Allschwil
Gemeinderat Allschwil
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