23.01.2017
Einfach und günstig
Die Entsorgung von Sperrgut ist kostenpflichtig.
Die Anzahl Kehrichtvignetten, welche aufgeklebt werden müssen, richtet sich nach der Kantenlänge. Pro Gegenstand oder verschnürtes Bündel gilt folgende Gebühr:
Kleinsperrgut: kleiner 1 m Kantenlänge 1 Kehrichtvignette
Grobsperrgut: grösser 1 m Kantenlänge
3 Kehrichtvignetten
Kleinsperrgut kann mit der Kehrichtabfuhr entsorgt werden. Grobsperrgut wird monatlich an Separat-Sammeltagen abgeführt. (siehe Jahresübersicht im Infokalender 2017) oder unter
www.allschwil.ch.
Allschwil blib suuber !
Allschwiler Umwelttelefon 061 486 25 93
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Tiefbau / Umwelt
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