Gemeinde Allschwil

Gestaffelter Gebühren-Rabatt für Allschwiler Vereine

09.10.2017

Gebühren-Rabatt

Ck. Ende Januar 2017 wurden die Allschwiler Vereine informiert, dass die Benutzung von öffentlichen Anlagen und Gebäuden inskünftig kostenpflichtig sei (vgl. awb vom 10.2.2017 resp. 7.4.2017). Grund für die Einführung der Gebührenordnung waren einerseits die Kosten in Millionenhöhe, welche Allschwil für den Betrieb und Unterhalt seiner Anlagen und Plätze jährlich entstehen. Andererseits signalisierte der Einwohnerrat, dass er für die Zurverfügungstellung der gemeindeeigenen Infrastruktur inskünftig Einnahmen erwarte.

Die neue Gebührenordnung sieht drei unterschiedliche Tarifgruppen vor: Die Tarifgruppe 1 (u.a. ortsansässige Vereine), Tarifgruppe 2 (Allschwiler Privatpersonen, Firmen sowie Vereine und Organisationen mit Sitz ausserhalb Allschwils) sowie die Tarifgruppe 3 (Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter). Für die saisonale Nutzung wird der Tarifordnung entsprechend ein weiterer Rabatt gewährt. Kinder und Jugendliche sowie öffentliche Schulen der Gemeinde Allschwil sind von der Gebührenordnung ausgenommen – sie haben also weiterhin keine Gebühren zu entrichten.

Seitens der Allschwiler Vereine wurde die Einführung der neuen Gebührenordnung kritisiert. Die IG Vereine Allschwil-Schönenbuch reichte im Mai 2017 die Resolution «Ein Schritt in die falsche Richtung» ein, in der der Gemeinderat ersucht wird, den Allschwiler Vereinen weiterhin Turnhallen, Trainingsplätze und andere Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig reichten diverse Vereine Härtefallgesuche ein, in denen um eine Reduktion oder sogar Streichung der Gebühren gebeten wurde. Dies nicht zuletzt deswegen, weil die Vereine kaum Zeit hatten, die nicht kalkulierten Kosten zu budgetieren.

In zwei Gesprächen mit einer Delegation der IG Vereine Allschwil-Schönenbuch, zeigte der Gemeinderat Verständnis für die Situation der Vereine. Er informierte dabei, dass er den Allschwiler Vereinen der Tarifgruppe 1 für die saisonale Nutzung einen zusätzlichen, zeitlich gestaffelten Rabatt einräumt. Ab dem 1.1.2018 bezahlen die Allschwiler Vereine lediglich 30 Prozent der gemäss Gebührenordnung errechneten Benutzungsgebühr. Ab dem 1.1.2019 erhöht sich die Benutzungsgebühr auf 70 Prozent und ab dem 1.1.2020 gilt der in der Gebührenordnung für die saisonale Nutzung vorgesehene Tarif von 90 Prozent. Mit dieser Übergangslösung wird den Vereinen genügend Zeit eingeräumt, die zusätzlichen Kosten zu planen und zu budgetieren. In einem Schreiben wurden die Allschwiler Vereine Ende September 2017 entsprechend informiert.

Gemeinderat Allschwil

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