24.07.2023
Traditionsgemäss wird der Geburtstag der Schweiz am 31. Juli und am 1. August auch in Allschwil mit buntem Feuerwerk und lauten Knallern gefeiert. Die Gefahren bei der falschen Handhabung von Raketen, Vulkanen und anderen Feuerwerkskörpern werden dabei leider meist unterschätzt. Die Abteilung Sicherheit möchte darum die Bevölkerung im Umgang mit Feuerwerk sensibilisieren und auf die Gefahren aufmerksam machen.
Zu beachten gilt es zum Beispiel, dass nicht alle Allschwiler Freude an Feuerwerk haben. Lautes Knallen bedeutet Stress für ältere Leute, Kleinkinder und vor allem für Nutz- und Haustiere. Aus Rücksicht sollte darum Feuerwerk mit gesundem Menschenverstand und Augenmass und nur an den nach Polizeireglement gestatteten Tagen abgebrannt werden. Es sind dies der 31. Juli und der 1. August sowie der 31. Dezember.
Anlässlich der jährlichen 1.-August- und Silvesterfeierlichkeiten verletzen sich in jedem Jahr in der Schweiz rund 105 Personen. Wer Feuerwerk zündet, sollte sich darum bereits beim Kauf instruieren lassen und die Gebrauchsanleitung vollständig durchlesen. Von selbstgebasteltem Feuerwerk wird generell abgeraten, da dies oftmals zu schwersten Verletzungen führen kann. Ursachen für Unfälle mit Feuerwerk sind jedes Jahr hauptsächlich unachtsames und fahrlässiges Verhalten.
Die wichtigsten Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit Feuerwerk haben die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB), die BFU und die Suva nachfolgend zusammengestellt:
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen schöne Feiertage und eine unfallfreie Bundesfeier.
Ihre Gemeindepolizei Allschwil
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