04.11.2019
Die Gemeindesteuer ist bis 31. Oktober des Steuerjahres zu bezahlen.
Bitte verwenden Sie beim Bezahlen der Gemeindesteuern nur die von uns vorgedruckten Einzahlungsscheine. Wenn Sie noch keine Vorausrechnung erhalten haben oder wenn Sie mehrere Einzahlungsscheine benötigen, können Sie diese telefonisch, schriftlich, persönlich oder mit E-Mail: bchhltngllschwlblch bestellen.
Auf Steuerbeträgen, die erst nach dem Fälligkeitsdatum vom 31. Oktober bezahlt werden, ist ein Verzugszins von 6,0 % zu entrichten.
Ab dem Steuerjahr 2018 wird auf den Versand von Fälligkeitsanzeigen verzichtet.
GEMEINDEVERWALTUNG
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