Gemeinde Allschwil

Erwahrung der kommunalen Volksabstimmung vom 22. September 2024

29.10.2024

Es ist beim Regierungsrat keine Beschwerde gegen den Ausgang der kommunalen Volksabstimmung «Behördenreferendum gegen die Einführung von Tempo 30 in den Allschwiler Quartierstrassen» vom 22. September 2024 eingegangen.

Das Ergebnis der kommunalen Volksabstimmung vom 22. September 2024 wird als gültig erklärt. Der Einwohnerratsbeschluss vom 27. Februar 2024 zu «Tempo 30 in den Allschwiler Quartierstrassen», gegen den das Behördenreferendum ergriffen worden war, ist damit rechtskräftig geworden.

Der Gemeinderat

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