30.11.2020
Elektrische und elektronische Geräte enthalten wertvolle Rohstoffe. Bei der Verbrennung gehen diese verloren und produzieren Schadstoffe, welche Umwelt und Klima schädigen.
Deshalb gilt:
Rückgabepflicht
Die Entsorgung via Kehrichtsack ist verboten. Elektro- und Elektronikgeräte können an Verkaufsstellen und Entsorgungsfirmen abgegeben werden.
Rücknahmepflicht
Verkaufsstellen sind verpflichtet sämtliche Elektrogeräte aller Marken zurückzunehmen, sofern sie Geräte der gleichen Art in ihrem Verkaufssortiment führen.
Das Entsorgungsunternehmen SRS AG, Kiesstrasse 24 – 26 in Allschwil, nimmt alle elektrische und elektronische Geräte inkl. Zubehör wie Akkus und Trafos gratis entgegen.
Allschwil blib suuber!
Allschwiler Umwelttelefon 061 486 25 93
Gemeindeverwaltung
Bau – Raumplanung - Umwelt
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