24.08.2020
Grobsperrgüter sind sperrige und brennbare Gegenstände bis maximal 30 kg Gewicht und 2 m Länge (Matratzen, Pols-tergruppen, Teppiche, Schränke, usw.).
Die Grobsperrgutabfuhr ist gebührenpflichtig. Zur Bezahlung der Abfuhrgebühr sind Kehrichtvignetten in der erfor-derlichen Anzahl aufzukleben.
Hinweise für die Bestimmung der erfor-derlichen Anzahl Vignetten finden Sie auf jedem Kehrrichtbogen oder im Info-Kalender.
Wichtig:
Zu unterscheiden ist Sperrgut aus Kunst-stoff (z.B. Gartenstühle) und Sperrgut aus sonstigem brennbarem Material. Sperrige Gegenstände und Behältnisse aus Kunststoff können der kommunalen Kunststoffsammlung mitgegeben wer-den. Die Entsorgung ist gebührenfrei.
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