12.07.2024
Um die Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern, hat der Kanton Basel-Landschaft um den Befallsherd in Münchenstein eine Pufferzone mit einem 5 km-Radius festgelegt, die bis nach Allschwil reicht. Der Transport von Grün- und Schnittgut aus der Pufferzone hinaus ist untersagt. Die Entsorgung über die Bioabfuhr bleibt jedoch weiterhin möglich.
Im Juni wurde ein Befallsherd des Japankäfers (Popilla japonica) in Münchenstein festgestellt. Der Schädling wird in der Schweiz als prioritärer Quarantäneorganismus geregelt und unterliegt der Melde- und Bekämpfungspflicht.
Der Osten von Allschwil befindet sich in dieser Pufferzone – diese reicht in etwa bis zum Wegmattenpark (siehe Karte des Kantons Basellandschaft).
Um zu verhindern, dass der Japankäfer unbeabsichtigt verschleppt wird, ist der Wegtransport von Grüngut aus der Pufferzone hinaus untersagt. Ausgenommen ist Grüngut, das kleingehäckselt und während des Transports insektensicher abgedeckt wird. Der Transport innerhalb der Pufferzone sowie in den Befallsherd hinein ist gestattet. Für die Verbringung und das Inverkehrbringen von Pflanzen mit Wurzeln in Erde gelten besondere Richtlinien. In der Allgemeinverfügung «Bekämpfung des Japankäfers» des Kantons Basel-Landschaft vom 04.07.2024 sind weitere Regelungen und Ausnahmen zu finden. Die Regelungen gelten bis Ende September. Die kommunale Abfuhr von organischen Garten- und Küchenabfällen ist von der Regelung nicht betroffen. Die Allschwiler Bioabfuhr findet weiterhin wie gewohnt ein Mal wöchentlich statt. Die Entsorgung über die Bioabfuhr ist weiterhin möglich.
Wie den Japankäfer erkennen?
Die Japankäfer hat auf beiden Körperseiten fünf weisse Haarbüschel und zwei weitere am Hinterleib. Die Flügel sind kupferfarbig. Die Körperlänge beträgt acht bis zwölf Millimeter, ist also etwas kleiner als ein Fünfrappenstück. Die Flugzeit des Japankäfers ist in der Regel von Juni bis September.
Der Japankäfer kann als Larve, als Engerling und als ausgewachsener Käfer beträchtliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, in öffentlichen Grünflächen und in Hausgärten verursachen. Es ist zu verhindern, dass die Weibchen ihre Eier im Boden ablegen und sich der Käfer bis nächstes Jahr stark vermehrt. Auch soll verhindert werden, dass sich der Japankäfer auf weitere Gebiete ausbreitet.
Was tun bei einer Sichtung?
Bei einem Verdachtsfall muss umgehend der kantonale Pflanzenschutzdienst informiert werden (Eleonor Fiechter, eleonor.fiechter@bl.ch, 061 552 21 57). Machen Sie ein Foto des Käfers, notieren Sie den genauen Fundort und frieren Sie den Käfer ein.
Weitere Infos zum Japankäfer gibt’s unter www.popillia.agroscope.ch, in der Medienmitteilung des Kantons BL oder in diesem Agroscope-Merkblatt.
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