Gemeinde Allschwil

Coronavirus: BAG passt seine Strategie an

12.03.2020

Aktualisierte Empfehlungen des BAG wirken sich auf Personalmassnahmen und Schulbetrieb aus und ermöglichen frühere Rückkehr aus der Quarantäne bereits ab Montag, 16. März 2020

Nachdem das Bundesamt für Gesundheit (BAG) seine Empfehlungen zum Umgang mit erkrankten Personen und Kontakten angepasst hat, hat dies Auswirkungen auf die vom Kantonalen Krisenstab (KKS) des Kantons Basel-Landschaft vergangene Woche kommunizierten Personalmassnahmen und auch auf die verfügten Massnahmen zum Schulbetrieb.

Die bisher verfolgte Strategie, die Ausbreitung des Coronavirus durch Ermittlung und Isolierung aller Fälle sowie Quarantäne der Kontaktpersonen einzudämmen, ist nach Beurteilung BAG in der aktuellen Epidemielage nicht mehr ausreichend wirksam. Oft sind die Symptome leicht und werden von den Erkrankten nicht als COVID-19-Erkrankung erkannt. Das Weiterführen der bisherigen Strategie der Nachverfolgung jedes Einzelfalls würde im Gesundheitswesen zu Personal und Material binden, die für schwere Fälle und besonders gefährdete Personen benötigt werden.

In fast allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem neuen Coronavirus. Deshalb definiert das BAG seit 9. März 2020 keine «betroffenen Gebiete» mehr. Dies hat Auswirkungen auf die vergangene Woche vom Kantonalen Krisenstab (KKS) des Kantons Basel-Landschaft kommunizierten Personalmassnahmen. Ab Montag, 16. März 2020, können Verwaltungsangestellte und Lehrpersonen an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, sofern sie keine Krankheitssymptome aufweisen, auch wenn sie sich in einem der früher definierten Risikogebiete aufgehalten haben.

Somit wird auch Regierungsrätin Monica Gschwind am Montag an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Ebenso können Schülerinnen und Schüler am kommenden Montag wieder am Schulbetrieb teilnehmen, sofern sie keine Symptome verspüren, auch wenn sie sich in einem der früher definierten Risikogebiete aufgehalten haben. Vom 16. März 2020 bis zu den Frühlingsferien werden keine Schullager und -reisen durchgeführt.

Verhaltensregeln
Personen mit Symptomen einer akuten Erkrankung der Atemwege (Fieber und Husten): bleiben bis 24 Stunden nach Abklingen der Symptome zu Hause (Selbst-Isolation)

- Rufen Sie nur dann eine Ärztin/einen Arzt an, wenn Ihr Gesundheitszustand dies erfordert, also bei erhöhtem Komplikationsrisiko (besonders gefährdete Personen), bei Atemnot oder Atemwegssymptomen, die sich verschlimmern.
- Enge Kontaktpersonen (= im gleichen Haushalt lebende Personen, Intimkontakte) achten auf ihren Gesundheitszustand und begeben sich in Selbst-Isolation, sobald bei ihnen Symptome auftreten.2/2

Corona-Tests
Getestet werden nur Personen mit akuten Atemwegssymptomen (z.B. Husten, Atembeschwerden) und/oder Fieber und bei denen zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

- schwere Symptome, d.h. Vorliegen von medizinischen Kriterien für eine Hospitalisierung (z.B. beidseitige Lungenentzündung)
- Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko (besonders gefährdete Personen)
- Gesundheitsfachpersonen mit direktem Patientenkontakt, die in einer Gesundheitseinrichtung arbeiten
- Personal von Alters- und Pflegeheimen mit direktem Kontakt mit Bewohnerinnen und Bewohnern oder Patientinnen und Patienten

Isolation der bestätigten Fälle
Die Isolation der nachweislich am Coronavirus erkrankten Personen gestaltet sich wie folgt:

- Selbst-Isolation zu Hause, falls der Allgemeinzustand dies zulässt. Diese wird 48 Stunden nach Abklingen der Symptome aufgehoben, sofern seit Symptombeginn mindestens zehn Tage verstrichen sind. Ein Labortest vor Aufhebung der Isolation ist nicht notwendig.
- Bei schweren Fällen, die sich in Spitalbehandlung befinden, erfolgt eine Rückkehr nach Hause, sobald der klinische Zustand dies zulässt bzw. die Aufhebung der Isolation im Spital erfolgt gemäss dem oben aufgeführten Kriterium.

Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) hat die Merkblätter zuhanden von Schulen und Erziehungsberechtigten entsprechend angepasst.

Kantonaler Krisenstab BL

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