07.02.2017
(Amphibienlaichgewässer) auf den Parzellen B1386 und B1387 im Waldgebiet Mooshag in Allschwil
Der Gemeinderat hat am 1. Februar 2017 dem Projekt für den Bau eines Tümpels Mooshag auf den Parzellen B1386 und B1387 im Waldgebiet Mooshag zugestimmt.
Der Tümpel wird als Amphibienlaichgewässer genutzt und gilt als nicht-forstliche Kleinbaute im Sinne der Waldgesetzgebung.
Gemäss § 16 Abs. 2 der kantonalen Waldverordnung ist der Entscheid öffentlich aufzulegen. Die dazu gehörenden Unterlagen können vom 13. Februar 2017 bis 23. Februar 2017 wie folgt eingesehen werden:
Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Hauptabteilung Hochbau - Raumplanung, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 110
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08.00 Uhr bis 11.45 Uhr, Montag / Mittwoch / Freitag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 061 / 486'25'52 oder '88)
Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit Erhalt beim Regierungsrat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung ist in Kopie beizulegen (§§ 15 und 27ff. § 20 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz Basel-Landschaft, SGS 175). Das Beschwerdeverfahren ist im Falle des Unterliegens kostenpflichtig (§ 20a Verwaltungsverfahrensgesetz Basel-Landschaft, SGS 175).
Gemeinderat Allschwil
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