04.03.2016
Ergebnisse der Einwohnerratswahlen vom Sonntag, 28. Februar 2016:
Beschwerden
Allfällige Beschwerden wegen Verletzung des Stimmrechts oder wegen Unregelmässigkeiten sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am 3. Tag nach der Veröffentlichung im Allschwiler Wochenblatt vom 4. März 2016, dem Regierungsrat einzureichen.
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