17.01.2018
Stipendien und Ausbildungsdarlehen
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte:
Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben:
Besondere Bestimmungen gelten für anerkannte Flüchtlinge und EU-Bürgerinnen und -Bürger (für Details verweisen wir Sie auf unsere Webseite oder unsere Telefonnummer 061 552 79 99).
Bewerbung / Formulare
Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen Formular, das bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal (Telefon: 061 552 79 99), bezogen werden kann, vollständig ausgefüllt innerhalb der vorgeschriebenen Frist (s. Endtermine weiter unten) der Steuerbehörde bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern des Bewerbers oder der Bewerberin einzureichen. Von dieser wird sie nach Kontrolle der Angaben auf der ersten Seite und Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren auf der letzten Seite direkt an die erwähnte Adresse weiter geleitet.
Beilagen
Wer sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewirbt, hat dem Anmeldeformular das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule oder das zuletzt erworbene Abschlusszertifikat oder -diplom beizulegen. Besteht ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so ist davon ebenfalls eine Kopie mit einzureichen. Zwingend ist auf dem Anmeldeformular die seit 2009 gültige, 13-stellige Sozialversicherungsnummer („neue AHV-Nummer“) anzugeben.
Sind die Eltern der sich bewerbenden Person gerichtlich getrennt oder geschieden, so muss ein Auszug aus dem entsprechenden Urteil mit Angaben über eine allfällige Kindszusprechung sowie über die gerichtlich bestätigten Kindsalimente beigelegt werden.
Personen ohne Schweizer Bürgerrecht müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung beziehungsweise der Aufenthaltsbewilligung beifügen, anerkannte Flüchtlinge eine Kopie des sie betreffenden Asylentscheids mit Angaben über die Kantonszuweisung.
Bezieht sich das Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer anderen als der angestammten Berufsrichtung, so ist dies zudem der Kommission für Ausbildungsbeiträge gegenüber schriftlich und belegt zu begründen.
Eingabefristen
Gestützt auf § 16 Absatz 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge werden für die Einreichung der Gesuche folgende Termine festgesetzt, wobei der Zeitpunkt der Einreichung bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern massgeblich ist:
1. Auf den 30.04.2018 haben Gesuche einzureichen:
Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Januar, Februar, März oder April 2018 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.
2. Auf den 31.08.2018 haben Gesuche einzureichen:
Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Mai, Juni, Juli oder August 2018 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.
3. Auf den 31.10.2018 haben Gesuche einzureichen:
Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten September, Oktober, November oder Dezember 2018 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.
4. Auf den 28.02.2018 haben Gesuche für das Lehrjahr 2017/18 einzureichen:
Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2017 angetreten haben, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr ihre Lehre begonnen haben.
5. Auf den 28.02.2019 haben Gesuche für das Lehrjahr 2018/19 einzureichen:
Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2018 antreten werden.
Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Endtermine für die Abgabe des Formulars bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern beziehungsweise des massgeblichen Elternteils; wir empfehlen dringend eine frühzeitige Einreichung, da auf verspätete Anmeldungen nicht eingetreten werden kann.
Bisherige Bezüger und Bezügerinnen von Ausbildungsbeiträgen
Wer im vorangehenden Ausbildungsjahr Stipendien oder Darlehen bezogen hat, erhält das Formular zur Erneuerung des Antrags im kommenden März/April zugestellt, sofern die ununterbrochene Ausbildung noch mindestens ein Jahr andauert. Nichtzustellung enthebt nicht von der Einhaltung der vorstehend ausgeführten Eingabetermine.
Auskünfte und weitere Informationen
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge (Telefon: 061 552 79 99), Rosenstrasse 25, 4410 Liestal. Weitere aktuelle Hinweise zu Stipendien und Ausbildungsdarlehen finden Sie im Internet unter: LINK, die Mailadresse lautet: stpndnblch.
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