19.03.2020
Im Rahmen der Baugesuchverfahren besteht die gesetzliche Pflicht, Baugesuche während 10 Tagen in der Gemeinde öffentlich zur Einsichtnahme aufzulegen.
Aufgrund der besonderen Umstände im Zusammenhang mit dem Coronavirus und der dadurch stark eingeschränkten Möglichkeit, das Gemeindezentrum zu betreten, passt die Gemeindeverwaltung Allschwil das Vorgehen für die Einsichtnahme in die Baugesuchsakten an: Damit Interessierte das Gebäude der Gemeindeverwaltung nicht betreten müssen, werden die Pläne neu an der Scheibe links vor dem Haupteingang aufgehängt. Dieses Vorgehen ermöglicht es, dass die Gesuchsverfahren ordnungsgemäss und rechtsstaatlich korrekt abgewickelt und bewilligt werden können.
Besten Dank für das Verständnis
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