18.10.2024
Der Gemeinderat hat im September Überbrückungsbeiträge an zwei Allschwiler Vereine beschlossen. Ausserdem hat er sich mit dem Agglomerationsprogramm Basel auseinandergesetzt, und er hat den Quartierplan Ziegelei Ost für das öffentliche Mitwirkungsverfahren freigegeben.
Die Gemeinde fördert das kulturelle Leben in seiner Vielfalt und unterstützt Organisationen und Einzelpersonen aus Allschwil und der Region Basel in ihren Bemühungen um die Pflege des kulturellen Erbes und in der Förderung kulturellen Schaffens. Ortsansässige Vereine, die seit mindestens fünf Jahren bestehen und regelmässige Aktivitäten entfalten, erhalten auf Gesuch hin pro Kalenderjahr einen Beitrag. Im Jahr 2024 ist die Bemessung der jährlichen Beiträge an Vereine erstmals nach neuen Bestimmungen erfolgt – der Beitrag besteht nun aus einem einheitlichen Sockelbeitrag und Pro-Kopf-Beiträgen.
«Im Vorfeld der Reglementanpassung war bereits absehbar, dass mit den neu geltenden Kriterien einige Vereine zukünftig deutlich weniger finanzielle Unterstützung erhalten werden als bisher. Damit dieser Umstand Vereine nicht in existenzielle Schwierigkeiten bringt, wurde im Reglement die Möglichkeit geschaffen, während maximal fünf Jahren solche Gesuchstellende zusätzlich mit einem Überbrückungsbeitrag zu unterstützen, damit sie sich auf die geltenden Kriterien einstellen können. Der Gemeinderat hat im September zwei Gesuche genehmigt; der Musikverein Allschwil und die Musikgesellschaft Concordia erhalten somit im 2024 einen Überbrückungsbeitrag.»
Gemeinderat Andreas Bammatter
Als Trägerschaft des Agglomerationsprogramms Basel koordiniert der Verein Agglo Basel die Raumentwicklung im trinationalen Raum Basel. Im September konnte der Gemeinderat im Rahmen einer Behördenkonsultation zum Agglomerationsprogramm der 5. Generation Stellung nehmen.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Gemeinde Allschwil von zahlreichen Projekten im Rahmen des Agglomerationsprogramms betroffen ist und entsprechend profitiert. Der Gemeinderat ist darüber sehr erfreut und dankt den kantonalen Behörden für diese Unterstützung. Exemplarisch genannt werden der Zubringer Bachgraben-Allschwil (ZUBA) und die Tramverbindung zwischen dem Raum St. Johann in Basel-Stadt und dem Bachgrabengebiet, die Velovorzugsroute Bachgraben-Basel SBB sowie die Umfahrung Hésingue-Hégenheim (Basel-West). Die hohe Investitionstätigkeit ist aus Sicht des Gemeinderats durchaus gerechtfertigt, da einerseits aufgrund der zurückhaltenden Investitionen in den letzten Jahrzehnten ein Nachholbedarf besteht und andererseits die Gemeinde Allschwil in den letzten Jahren in Bezug auf Bevölkerung und Arbeitsplätze überdurchschnittlich gewachsen ist und auch noch weiterwachsen wird. Während sich die Velovorzugsroute im A-Horizont befindet, hat es dem ZUBA, trotz Druck unsererseits, nur in den B-Horizont des Agglomerationsprogramms gereicht. Dies einerseits, da der angestrebte Landabtausch Schweiz-Frankreich Zeit benötigt, und andererseits in Basel-Stadt noch politische Risiken bestehen.
Das historische Gelände der ehemaligen Ziegelei an der Binningerstrasse soll mit einem Quartierplan entwickelt werden. Geplant ist ein lebhaftes, durchmischtes Quartier, das den Anforderungen an ein zeitgemässes Wohnen und Arbeiten gerecht wird, ohne dabei auf ökologische Prinzipien zu verzichten. Künftig sollen sich traditionelle und innovative Kleinunternehmen auf dem Areal ansiedeln. Neu wird auch Wohnraum für unterschiedliche Bedürfnisse geschaffen. Indem die Ziegeleihallen zu einem grossen Teil erhalten bleiben, wird die einzigartige Identität des Areals und der prägende Charakter des Quartiers bewahrt.
Der Gemeinderat hat im September den Quartierplan, das Quartierplan-Reglement sowie die orientierenden Dokumente zur Kenntnis genommen und für die kantonale Vorprüfung und das öffentliche Mitwirkungsverfahren freigegeben. Das Mitwirkungsverfahren ist noch vor den Weihnachtsferien vorgesehen. Die öffentliche Mitwirkung dient als Grundlage für die im Jahr 2025 vorgesehene Behandlung des Quartierplans im Einwohnerrat.
© 2024 Einwohnergemeinde Allschwil. Alle Rechte vorbehalten.
Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».