14.12.2015
Gemäss § 31 des Raumplanungs- und Baugesetzes wird folgende öffentliche Planauflage durchgeführt: Bau- und Strassenlinienplan Linksufriges Bachgrabengebiet; Mutation Hegenheimermattweg, Teilstück Grabenring bis Kantonsgrenze und Quartierplan Lachen „Südost“; Mutation Quartierplanperimeter
mru. Der Hegenheimermattweg muss saniert werden. Im Zuge dieser Strassensanierung wird auch eine neue Strassenraumgestaltung geplant. Als Grundlage für die Ausführung dieses Strassenbauvorhabens muss vorgängig eine Mutation des Bau- und Strassenlinienplans für den Hegenheimermattweg und eine Mutation des Quartierplanperimeter des Quartierplanes Lachen „Südost“ vorgenommen werden.
Der Einwohnerrat hat die Mutationen zum Bau- und Strassenlinienplan und zum Quartierplanperimeter in seiner Sitzung vom 9. Dezember 2015 erlassen. Gemäss § 31 des Raumplanungs- und Baugesetzes wird nun die öffentliche Planauflage durchgeführt.
Der Bau- und Strassenlinienplan Linksufriges Bachgrabengebiet; Mutation Hegenheimermattweg, Teilstück Grabenring bis Kantonsgrenze wie der Quartierplan Lachen „Südost“; Mutation Quartierplanperimeter, können in der Zeit vom 21. Dezember 2015 bis 29. Januar 2016 bei der Gemeindeverwaltung Allschwil, Hauptabteilung Tiefbau-Umwelt, Baslerstrasse 111, 1. Stock, eingesehen werden. Einsprachen zum Bau- und Strassenlinienplan bzw. zum Quartierplan sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens am 29. Januar 2016 schriftlich und begründet beim Gemeinderat einzureichen.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Montag - Freitag, 08.00 bis 11.45 Uhr und Montag / Mittwoch / Freitag 14.00 bis 17.00 Uhr.
Der Gemeinderat
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