Gemeinde Allschwil

Auflage des Mitwirkungsberichts zum Teilzonenplan Binningerstrasse

13.11.2024

Am 18. Oktober 2024 haben wir über die Auflage des Mitwirkungsberichts zur Revision der «Zonenvorschriften Siedlung und Strassennetzplan» informiert. Nun liegt auch der Mitwirkungsbericht zum «Teilzonenplan Binningerstrasse» vor.

Die Zonenvorschriften, bestehend aus dem Zonenplan und dem Zonenreglement, sind das zentrale Instrument der Raumplanung einer Gemeinde. Sie bestimmen, wo zukünftig welche Gebäude erstellt und wie Siedlungsentwicklung, Freiräume und Mobilität aufeinander abgestimmt werden. Für einzelne Gebiete können die Vorschriften differenzierter mit Teilzonenplänen geregelt werden. Das Entwicklungsgebiet an der Binningerstrasse hat diese Voraussetzung: Hier ermöglicht der separate Teilzonenplan (mit Plan und Vorschriften), auf die Besonderheiten dieses gemischt genutzten Gebiets einzugehen.

Eine Binningerstrasse für eine breite Palette an Bedürfnissen
An der Binningerstrasse gibt es historisch bedingt sehr unterschiedliche Nutzungen: nebst Dienstleistung und Gewerbe zum Beispiel Einkaufsläden und auch Wohnnutzung. Entlang des Lettenwegs prägen auch ältere Wohnhäuser dieses vielfältige Quartier. Der Teilzonenplan Binningerstrasse baut auf dieser Ausgangslage auf. Er ermöglicht Veränderungen und sichert bereits bestehende Qualitäten. Abgestimmt auf die Neugestaltung der Binningerstrasse sowie grössere Quartierplanungen mit neuen öffentlichen Räumen und einem grosszügigen Park, soll ein lebendiges Quartier entstehen, das zu Allschwil passt und in dem sich die Bevölkerung gerne aufhält und bewegt. Basis dieser Planung sind das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) und der Masterplan Binningerstrasse, die der Gemeinderat 2020 verabschiedet hat.

Teilzonenplan Binningerstrasse

Blick auf das Quartier um die Binningerstrasse. Foto Raphael Alù

Mitwirkungseingaben und Stellungnahmen im Mitwirkungsbericht
Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zum Teilzonenplan Binningerstrasse gingen bei der Gemeinde rund 20 Eingaben ein. Mitwirkungsberechtigt waren die Einwohnerinnen und Einwohner aus Allschwil und die Unternehmen, ebenso Regionen, Städte und Gemeinden, Verbände, Vereine sowie weitere Interessengruppen. Die Mitwirkungseingaben sowie die jeweilige Stellungnahme des Gemeinderates sind in einem separaten Mitwirkungsbericht zusammengefasst. Der Mitwirkungsbericht liegt auf der Gemeindeverwaltung während 30 Tagen auf und ist auf der Gemeindewebseite sowie der Projektwebseite zukunft-allschwil.ch/mitwirken (Direktlink zum PDF des Mitwirkungsberichts siehe hier) einsehbar. Alle Mitwirkenden wurden ausserdem direkt kontaktiert und auf die Veröffentlichung hingewiesen. Im Zentrum der Mitwirkungseingaben standen unter anderem die Regeln der neu definierten Zonen. Im Bericht wird erläutert, wie und wo auf die Mitwirkungseingaben eingegangen wird und die Interessenabwägung aufgezeigt. Insbesondere zum Zusammenspiel von Wohnen und Gewerbe und den neuen Entwicklungsmöglichkeiten einzelner Parzellen sind Fragen eingegangen, die mit dem Bericht beantwortet werden. Weitere Anmerkungen gab es zu den Gebieten, in denen zukünftig Quartierpläne vorgelegt werden, um diese möglichst gut auf den Teilzonenplan abzustimmen.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die Planung durch die Hinweise aus der Mitwirkungsphase verbessert werden konnte. Die geplanten Anpassungen können dem Mitwirkungsbericht entnommen werden. Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Mitwirkenden.

Weiteres Vorgehen
Im vierten Quartal 2024 werden die Erkenntnisse aus der Mitwirkung sowie notwendige Änderungen aus der kantonalen Vorprüfung in die Planung eingearbeitet. Anschliessend werden die umfassenden Planungsdokumente dem Einwohnerrat zur Beschlussfassung überwiesen. Diese Unterlagen sind wieder öffentlich einsehbar, sobald sie im Einwohnerrat traktandiert sind. Liegt der Beschluss des Einwohnerrates vor, wird der Teilzonenplan mit der Revision der Zonenvorschriften Siedlung dem Regierungsrat zur Genehmigung überwiesen. Der Regierungsrat prüft, ob die Planung mit der übergeordneten Gesetzgebung konform ist, genehmigt sie und setzt sie somit in Kraft. Dies wird frühestens Mitte 2025 erfolgen.

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