14.08.2017
Gestützt auf § 17 des Friedhof- und Bestattungsreglementes beträgt die Belegungsdauer aller Reihengräber und Urnennischen maximal 25 Jahre, Familien- und Doppelgräber maximal 50 Jahre.
jo. Der Gemeinderat hat am 28. Februar 2017 die Aufhebung folgender Grabstätte beschlossen.
Urnennischenwand B09
Die Grabfeldräumung ist für den 1. März 2018 geplant. Falls Angehörige die Deckplatte und/oder die Urne(n) behalten möchten, bitten wir sie, dies bis zum 23. Februar 2018 dem Friedhofpersonal unter Tel. 061 486 26 65 mitzuteilen.
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