Gemeinde Allschwil

Aufhebung Urnennischenwand B09 – Friedhof Allschwil

14.08.2017

Gestützt auf § 17 des Friedhof- und Bestattungsreglementes beträgt die Belegungsdauer aller Reihengräber und Urnennischen maximal 25 Jahre, Familien- und Doppelgräber maximal 50 Jahre.

jo. Der Gemeinderat hat am 28. Februar 2017 die Aufhebung folgender Grabstätte beschlossen.

Urnennischenwand B09

Die Grabfeldräumung ist für den 1. März 2018 geplant. Falls Angehörige die Deckplatte und/oder die Urne(n) behalten möchten, bitten wir sie, dies bis zum 23. Februar 2018 dem Friedhofpersonal unter Tel. 061 486 26 65 mitzuteilen.

Gemeindeverwaltung Allschwil
Dienste - Sicherheit

© 2024 Einwohnergemeinde Allschwil. Alle Rechte vorbehalten.

Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».


Impressum. Datenschutz. Nutzungsbedingungen. Sitemap.

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.