02.05.2017
Die neuen Gebühren für die Saisonbenutzung öffentlicher Anlagen und Gebäude in Allschwil treten erst auf den 1. Januar 2018 in Kraft.
Anfangs Februar hat die Gemeinde Allschwil kommuniziert, dass sie die Gebührenordnung für öf-fentliche Anlagen und Gebäude den marktüblichen Gepflogenheiten anpasst. Der Bezug der neuen Schule Gartenhof, der Wegfall anderer Objekte sowie Änderungen bei den Aussensportanlagen machten eine Anpassung der alten Gebührenordnung an die neuen Gegebenheiten notwendig.
An einer Informationsveranstaltung im März hat der Gemeinderat die neue Gebührenordnung präsentiert und sich mit den Vereinen ausgetauscht. Um den Vereinen entgegenzukommen, hat er nun beschlossen, beim Inkrafttreten der neuen Ordnung teilweise Anpassungen vorzu¬nehmen: So werden die Gebühren für Saisonbenutzung nicht wie ursprünglich kommuniziert ab 1. August 2017 sondern erst fünf Monate später, also am 1. Januar 2018, in Kraft treten. Mit diesem Beschluss bleibt den regelmässigen Nutzern einer Anlage mehr Zeit, sich auf die veränderten Rah¬menbedingungen einzustellen. Die Gebühren für Einzelbenutzungen treten hingegen unverändert rückwirkend auf den 1. September 2016 in Kraft. Zudem bietet der Gemeinderat für besondere Härtefälle seine Gesprächsbereitschaft an, um individuelle Lösungen zu finden.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Leiter Facility Management, René Scotz¬niovsky.
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Tel. 061 486 25 58
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