Gemeinde Allschwil

Allschwil reorganisiert Teilbereiche der Familienergänzenden Kinderbetreuung

10.05.2016

Allschwil weist die höchste Dichte an familienergänzenden Betreuungsangeboten im Kanton auf. Nach dem starken Kostenanstieg in den letzten Jahren und der Kündigung einer Leistungsvereinbarung durch die Stiftung Tagesheime musste der Gemeinderat eine Lösung erarbeiten. Die neuen Rechtsgrundlagen werden am 18. Mai im Einwohnerrat beraten.

Familienergänzende Betreuungsangebote (Tagesheime und Tagesfamilien) haben in der Gemeinde Allschwil eine langjährige Tradition. Kantonsweit weist Allschwil die höchste Dichte an familienergänzenden Betreuungsplätzen auf. Im Jahr 2015 hat die Gemeinde 245 Betreuungsplätze in verschiedenen Allschwiler Tagesheimen und rund 90 Betreuungsverhältnisse bei Tagesfamilien mit CHF 2.7 Mio. subventioniert. Neben der familienergänzenden Kinderbetreuung besteht in Allschwil mit dem Tageskindergarten, der Tagesschule und dem Mittagstisch seit einigen Jahren auch ein gemeindeeigenes schulergänzendes Betreuungsangebot.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern
Die Nachfrage nach familien- und schulergänzenden Angeboten und die daraus resultierenden Kosten wuchsen in den letzten Jahren stark an. Der Gemeinderat hat deshalb Anfang 2015 eine interne Arbeitsgruppe einberufen und eine Strategie verabschiedet, welche unter anderem die Koordination und Abstimmung der familien- und schulergänzenden Angebote beinhaltet. Oberstes Ziel dieser Strategie ist die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der gemeinderätliche Zeitplan sah die Reorganisation des familienergänzenden Kinderbetreuungsangebots und des Subventionswesens per 1.1.2017 vor. Aufgrund der Kündigung einer Leistungsvereinbarung war die Gemeinde jedoch gefordert, bereits per 1. April 2016 eine neue Lösung für einen Teilbereich des Angebots zu definieren und die entsprechenden reglementarischen Grundlagen für die Ausrichtung von Subventionen zu einem früheren Zeitpunkt zu schaffen.

Unterschiedliche familienergänzende Betreuungsangebote
Im familienergänzenden Bereich trat die Gemeinde bisher nicht selbst als Angebotsanbieterin auf; dies wurde bisher ausschliesslich durch private Trägerschaften und die Stiftung Tagesheime gewährleistet. Die Anbieter in Allschwil können in folgende drei Gruppen unterteilt werden: Tagesfamilien, Tagesheime der Stiftung Tagesheime Allschwil (Standorte: Bruckerhaus, Baslerstrasse, Langmatten) sowie private Tagesheime (Baselini, Gumpi, Kinderschloss, Schlumpfhüüsli).
Rechtsgrundlage für die Leistung von Subventionen waren zwei Verträge (Leistungsvereinbarungen) mit der Stiftung Tagesheime Allschwil. Ein Vertrag regelte die Subventionierung der stiftungseigenen Tagesheime und der andere die Subventionierung für die privaten Tagesheime und die Tagesfamilien als auch für die Führung des Angebots der Tagesfamilien (Beratung, Vermittlung, Fakturierung etc.).

Kündigung einer Leistungsvereinbarung
Im August 2015 kündigte die Stiftung Tagesheime die Leistungsvereinbarung für die privaten Tagesheime und die Tagesfamilien per 31.12.2015. Im gegenseitigen Einvernehmen hat sich die Stiftung im November 2015 bereit erklärt, die Leistungsvereinbarung noch bis Ende März 2016 zu erfüllen und die Kündigung hinauszuschieben. Als Folge dieser Kündigung löste die Stiftung Tagesheime im Dezember 2015 die mit ihr bestehenden Verträge mit den Tagesfamilien, den abgebenden Eltern der Tagesfamilien sowie den privaten Tagesheimen per 31. März 2016 auf.

Neue Rechtsgrundlagen – geänderte Rahmenbedingungen
Um die Subventionen an die abgebenden Eltern der Tagesfamilien und der privaten Tagesheime weiterhin ausrichten zu können, war der Gemeinderat gefordert, eine neue Rechtsgrundlage zu schaffen. Diese liegt nun vor und soll nach der Genehmigung durch den Einwohnerrat und den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft rückwirkend per 1. April 2016 in Kraft gesetzt werden. Für die Tagesfamilien wurden verschiedene Organisationsformen geprüft. Der Gemeinderat hat sich klar dafür ausgesprochen, das bewährte Angebot der Tagesfamilien aufrechtzuerhalten und als gemeindeeigenes Angebot weiterzuführen. Zudem liess er die bisherige Kostenstruktur des Angebots analysieren. Die bisherigen Löhne der Tagesmütter wurden mit den Konditionen anderer regionaler Tagesfamilienorganisationen verglichen und diesen angepasst. Um eine kostendeckende Situation herbeizuführen, hat der Gemeinderat gleichzeitig die Gebühr pro Betreuungsstunde für die abgebenden Eltern leicht angehoben. Über den Entscheid des Gemeinderates und die neuen Konditionen wurden die Tagesfamilien an der Informationsveranstaltung vom 7. März 2016 umfassend informiert. Die abgebenden Eltern der Tagesfamilien wurden im März zweimal schriftlich über die Neuerungen informiert und zur Informationsveranstaltung vom 11. April eingeladen. Parallel wurden die privaten Tagesheime an verschiedenen Veranstaltungen über die geplanten Änderungen in Kenntnis gesetzt. Der Gemeinderat erkannte in der Folge, dass die Neuregelung für die Betroffenen zu Veränderungen führen wird, auf welche sie sehr kurzfristig reagieren müssen.

Übergangslösung bis 30. September 2016
Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, eine Übergangslösung für diejenigen Eltern zu schaffen, die per 31. März 2016 einen bestehenden Betreuungsvertrag mit den privaten Tagesheimen bzw. den Tagesfamilien hatten. In dieser Übergangsphase, welche vom 1. April bis 30. September 2016 dauern wird, wird die Gemeinde die Subventionsberechnungen und Subventionszahlungen aufgrund der bisherigen Grundlagen (insbesondere die Berechnung des massgeblichen Einkommens) leisten. Auch für die Tagesfamilien bzw. die Tagesmütter hat der Gemeinderat eine Übergangslösung definiert. Die Tagesmütter erhalten im gleichen befristeten Zeitraum (1. April bis 30. September 2016) einen Zuschlag von brutto CHF 1.50 pro Betreuungsstunde pro Kind. Diese Übergangslösungen bieten den Vorteil, dass sowohl die abgebenden Eltern, Tagesfamilien als auch die privaten Tagesheime genügend Zeit haben, um sich auf die neuen Gegebenheiten vorzubereiten.

Beratung im Einwohnerrat
Die Übergangslösung für die Subventionierung der abgebenden Eltern liegt in der Kompetenz des Einwohnerrates, welcher darüber in seiner Sitzung vom 18. Mai beschliessen wird. An dieser Sitzung wird er auch die beiden Reglemente (Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung und Reglement für einkommensabhängige Gemeindebeiträge) in erster Lesung beraten.

Gemeinderat Allschwil

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