Gemeinde Allschwil

Aktuelles aus der Steuerverwaltung BL

06.02.2017

(betreffend Unselbständig- und Selbständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige)

Versand der Steuererklärung 2016
Anfang Februar 2017 erhalten die Steuerpflichtigen ihre Steuererklärungen 2016. Die vollständig ausgefüllte Steuererklärung ist mit den notwendigen Beilagen bis am 31. März 2017 (Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige) bzw. bis am 30. Juni 2017 (Selbständigerwerbende) bei der zuständigen Veranlagungsbehörde einzureichen.

Fristerstreckung online beantragen
(Fristerstreckung für Privatperson)
Allen Steuerpflichtigen wird automatisch eine stillschweigende Frist von 2 Monaten über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Ersteinreichungsfrist gewährt. Davon ausgenommen sind unterjährige Steuererklärungen (Wegzug, Todesfall). Eine darüber hinausgehende Frist kann einfach und bequem auf der oben aufgeführten Internetseite elektronisch beantragt werden.

Steuererklärung einfach und bequem am PC
(www.easytax.bl.ch)
Viele Einwohnerinnen und Einwohner füllen ihre Steuererklärung mit Hilfe einer Deklarationssoft-ware aus. EasyTax 2016 wird Anfang Februar 2017 auf unserer Webseite zum Herunterladen zur Verfügung stehen. Das Programm wird lokal installiert und die Erfassung erfolgt offline.

EasyTax-CD
(www.easytax.bl.ch)
Für das Steuerjahr 2016 wird nochmals eine beschränkte Anzahl CDs verfügbar sein. Die CD kann bei den Gemeindeverwaltungen und bei der kantonalen Steuerverwaltung abgeholt werden (so-lange Vorrat).
Ab dem Steuerjahr 2017 sieht die Steuerverwaltung vor, aus finanziellen und ökologischen Grün-den keine EasyTax-CD mehr herzustellen. Als Alternative steht die Software EasyTax zur Verfü-gung. Das Programm ist identisch mit der bisherigen EasyTax-CD. EasyTax muss vorher lediglich auf den Computer heruntergeladen werden.

Wegleitung 2016
(Formulardownload)
Die Neuerungen zum Steuerjahr 2016 und weitere Informationen sind im Formular „Informationen und Neuerungen“ zusammengefasst. In den „Ergänzungen zur Wegleitung“ sind die gesetzlichen Änderungen für das Steuerjahr 2016 ziffernbasiert und ausführlich dargestellt.
Die vollständige Wegleitung und sämtliche Formulare stehen als Download zur Verfügung. Im Pro-gramm EasyTax ist ebenfalls eine Wegleitung enthalten. Zudem wird eine beschränkte Anzahl Wegleitungen in Papierform bei den Gemeindeverwaltungen und bei der kantonalen Steuerverwal-tung aufgelegt und kann solange Vorrat abgeholt werden.

Aufhebung der Lohnmeldepflicht für Arbeitgebende
(Aufhebung der Lohnmeldepflicht)
Die Lohnmeldepflicht für Arbeitgebende wurde per 1. Januar 2017 mit sofortiger Wirkung abge-schafft. Somit müssen Arbeitgebende die Lohnausweise nicht mehr wie bisher der kantonalen Steuer¬verwaltung einreichen.

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