26.07.2018
Der Kantonale Krisenstab erlässt, gestützt auf §5 Abs. 3 lit. d des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Basel-Landschaft, in Absprache mit den Fachspezialisten ab 26. Juli 2018 ein absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe.
Widerhandlungen gegen diese Anordnungen und Verhaltensanweisungen können gestützt auf §37 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Basel-Landschaft mit
Busse bis zu CHF 10‘000.- bestraft werden.
Das Verbot gilt bis auf Widerruf!
Weitere Informationen finden sie unter der Homepage www.kks.bl.ch
Medienmitteilung Kantonaler Krisenstab vom 26.07.2017
Beschluss Feuerverbot 26.07.2018
KKS Anordnung Feuerverbot 26.07.2018
FAQ Feuerverbot 25.07.2018
© 2024 Einwohnergemeinde Allschwil. Alle Rechte vorbehalten.
Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».