Gemeinde Allschwil

Abholung der hinterlegten Heimatscheine

06.01.2020

Aufgrund der Aufhebung der eidgenössischen Verordnung über den Heimatschein hat der Kanton Basel-Landschaft mit der Totalrevision des Anmeldungs- und Registergesetzes (ARG) 2008 die Pflicht der Heimatscheinhinterlegung bei den Einwohnerdiensten abgeschafft.

Es werden daher alle Einwohner und Einwohnerinnen (nur Schweizer Bürger, die ihren Heimatschein noch bei der Gemeindeverwaltung Allschwil hinterlegt haben) dazu aufgefordert, ihre hinterlegten Heimatscheine abzuholen. Weitere Gründe dafür sind:
- Aufhebung der physischen Karteikarten aufgrund Platzoptimierung
- In der für 2020 geplanten Revision der Anmeldungs- und Registerverordnung (ARV) ist festgehalten, dass die Gemeindeverwaltungen im Kanton Basel-Landschaft keine Heimatscheine mehr aufbewahren.

Betroffene Einwohner können sich persönlich an folgenden Nachmittagen für die Abholung der Heimatscheine an die Einwohnerdienste im Erdgeschoss der Gemeindeverwaltung wenden:
Dienstag 21. Januar & Donnerstag 23. Januar 2020 von 14.00 bis 18.00 Uhr
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Mailadresse «einwohnerdienste@allschwil.bl.ch» zur Verfügung.

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