19.06.2017
Quartierplanung "Heuwinkel" - Öffentliches Mitwirkungsverfahren
Gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes laden wir Sie ein, sich zur Quartierplanung "Heuwinkel" [Heuwinkelstrasse – Pappelstrasse – Eschenstrasse, Parzellen A22, A2453 und A20 (Anteil)] zu äussern. Es können Einwände erhoben und Vorschläge zur Planung eingereicht werden. Die Eingaben sind schriftlich innerhalb der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten.
Die dazugehörigen Dokumente finden Sie hier:
Auflageakten:
- Quartierplan
- Quartierplan-Reglement
Orientierende Auflageakte:
- Planungs- und Begleitbericht
Die Auflage über das öffentliche Mitwirkungsverfahren dauert vom 22. Mai 2017 bis am 30. Juni 2017 bei der Gemeinde Allschwil, Hauptabteilung Hochbau – Raumplanung, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 110, Allschwil.
Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 08.00 bis 11.45 Uhr und Montag, Mittwoch und Freitag, 14.00 bis 16.45 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 061 / 486 25 88 oder 52).
Gemeinderat
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