Gemeinde Allschwil

Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft: Anpassung an das teilrevidierte Bundesgesetz

31.12.2015

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Anpassungen des Kantonalen Richtplans (KRIP) an das teilrevidierte Bundesgesetz über die Raumplanung in die öffentliche Vernehmlassung zu geben.

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Anpassungen des Kantonalen Richtplans (KRIP) an das teilrevidierte Bundesgesetz über die Raumplanung in die öffentliche Vernehmlassung zu geben. Die vom Bundesrat auf den 1. Mai 2014 in Kraft gesetzte Revision nimmt insbesondere die Kantone in die Pflicht, in ihren Richtplänen Massnahmen gegen die Zersiedlung zu ergreifen.
Die am 1. Mai 2014 in Kraft getretene Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung bezweckt einen verstärkten Kulturlandschutz, Begrenzung der Bauzonen bei gleichzeitiger Siedlungsentwicklung nach innen sowie Abstimmung von Siedlungsentwicklung und Verkehr. Dabei werden die Kantone mit neuen Richtplananforderungen in besonderem Masse in die Pflicht genommen. Solange kantonale Richtpläne nicht an diese beiden Gesetzesartikel angepasst und vom Bundesrat genehmigt sind, dürfen Kantone keine Einzonungen mehr genehmigen.
Mit der in die öffentliche Vernehmlassung gegebenen Richtplananpassung wird unter anderem festgelegt, dass die künftige Bevölkerungs- und Beschäftigtenentwicklung als Grundlage für die Dimensionierung des Siedlungsgebiets herangezogen werden muss. Gleichzeitig wird auch das Siedlungsgebiet räumlich festgelegt. Regeln für allfällige Bauzonenerweiterungen und Vorgaben zur Siedlungserneuerung ergänzen die vorgesehenen Massnahmen zur Stärkung einer hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen.

Im Auftrag der Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft legt die Gemeinde die entsprechenden Unterlagen bis am 15. April 2016 öffentlich auf. Die Dokumente  können auch auf der Homepage der Gemeinde www.allschwil.ch eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Die Bevölkerung wird eingeladen, sich zu den Anpassungen des Kantonalen Richtplans an das teilrevidierte Bundesgesetz über die Raumplanung vernehmen zu lassen. Allfällige Eingaben sind schriftlich innerhalb der Auflagefrist an das Amt für Raumplanung, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal und digital an raumplanung@bl.ch zu richten. Die Auswertung der Eingaben erfolgt durch die kantonalen Behörden.


Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Hauptabteilung Hochbau - Raumplanung, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 110
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08.00 bis 11.45 Uhr, Montag / Mittwoch / Freitag 14.00 bis 17.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 061 / 486'25'52 oder '49)


Bau- und Umweltschutzdirektion BL
und Hauptabteilung Hochbau - Raumplanung Allschwil

© 2024 Einwohnergemeinde Allschwil. Alle Rechte vorbehalten.

Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».


Impressum. Datenschutz. Nutzungsbedingungen. Sitemap.

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.