28.05.2018
Die Vernehmlassung zum Kantonalen Richtplan Basel-Landschaft (KRIP), Anpassung 2018, läuft noch bis am 4. August 2018.
Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft (KRIP)
Anpassung 2018 - Mitwirkung
Mit der Anpassung 2018 des Kantonalen Richtplans Basel-Landschaft werden drei neue Aufgaben bearbeitet und verschiedene Objektblätter sowie die Richtplan-Gesamtkarte und die Richtplankarte Verkehrsinfrastrukturen angepasst und/oder fortgeschrieben. Die Unterlagen dazu werden im Sinne der Informationspflicht und Mitwirkungsrechte (Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes) öffentlich aufgelegt.
Auflagezeit: 4. Mai bis 4. August 2018 während der Bürozeiten
Auflageorte: Amt für Raumplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal (Sekretariat)
Gemeindeverwaltungen der Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft
Internet: Mitwirkungsdokumente
Auskünfte: Amt für Raumplanung, Tel. 061 552 59 33
Stellungnahmen zur Anpassung des Kantonalen Richtplans können bis zum 4. August 2018
schriftlich wie folgt eingereicht werden:
per Post: Amt für Raumplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal
per Mail: raumplanung@bl.ch
Privatpersonen sind gebeten, ihre Stellungnahme direkt an ihre Gemeinde einzureichen.
Bau- und Umweltschutzdirektion BL
Amt für Raumplanung /
Gemeinde Allschwil
Bereich Bau – Raumplanung – Umwelt
Entwickeln Planen Bauen
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