Gemeinde Allschwil

Parkraumbewirtschaftung: Informationen und Online-Bezug Parkkarten

Schild Parkraumbewirtschaftung

Allschwiler Parkkarte bequem online beziehen

Beziehen Sie direkt hier online und bequem Ihre Anwohnendenparkkarte (nur für in Allschwil gemeldete Einwohnerinnen und Einwohner) oder wahlweise Tages-/Halbtagesparkkarten (auch für Auswärtige) zum Ausdrucken (PDF). Bezahlen können Sie direkt online via Twint, Mastercard oder Visa.

Hinweis: Angestelltenparkkarten können NICHT online bezogen werden – siehe Text unten unter «Aktuelle Informationen», Beitrag «21.10.2022: Inbetriebnahme der Parkraumbewirtschaftung», Abschnitt «Angestelltenparkkarten für Mitarbeitende».

 
 

Aktuelle Informationen

01.11.2024: Wichtige Tipps zur Parkraumbewirtschaftung / zum Jahreswechsel

Schon in wenigen Monaten steht der Jahreswechsel an, weshalb die Gemeindepolizei frühzeitig auf die wichtigsten Punkte bezüglich Anwohnerparkkarten aufmerksam machen möchte:

  • Parkkarten für das neue Jahr können grundsätzlich jederzeit (auch unter dem Jahr) online auf der Gemeindewebseite www.allschwil.ch beantragt werden.
  • Anwohnerparkkarten müssen für jedes Jahr neu beantragt werden. Die Karten werden nicht automatisch verlängert!
  • Beachten Sie beim Antrag, dass Sie bei Kartenanträgen für das kommende Jahr das Startdatum 01.01.2025 auswählen.
  • Beantragen Sie die Parkkarte für das neue Jahr frühzeitig, am besten noch im alten Jahr. Dies ist vor allem bei Ferienabwesenheiten über den Jahreswechsel wichtig (es können beide Karten im Fahrzeug deponiert werden).
  • Die Parkkarte ist jeweils ein Kalenderjahr lang gültig (01.01.20XX – 31.12.20XX)
  • Ab dem 1. Januar des neuen Jahres sind die Parkkarten aus dem Vorjahr ungültig und können nicht mehr verwendet werden!
  • Anwohnerparkkarten sind beim Parkieren gut sichtbar hinter der Frontscheibe anzubringen (§3, Ziff. 1 Parkraumreglement).
  • Anwohnerparkkarten werden nur als Jahreskarten ausgegeben und kosten auch unterjährig CHF 50.00. Eine Rückerstattung bei Rückgabe der Karte ist nicht vorgesehen (§12, Ziff. 5 Parkraumreglement).
  • Parkkarten können online ausschliesslich mit Kreditkarte oder TWINT bezahlt werden.
  • Nach Bezahlung können die Karten direkt zu Hause ausgedruckt werden (schwarzweiss oder farbig).
  • Speichern Sie das PDF (Anwohnerparkkarte) auf Ihrem Computer oder Handy ab. Bei Verlust oder Unleserlichkeit können Sie die Karte ganz einfach nochmals ausdrucken.

21.10.2022: Inbetriebnahme der Parkraumbewirtschaftung

Das Reglement über die Parkraumbewirtschaftung ist vom Einwohnerrat Allschwil am 21. Februar 2021 beschlossen und anlässlich der Volksabstimmung am 26. September 2021 vom Stimmvolk gutgeheissen worden. Die Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft hat das Reglement am 15.10.2021 ebenfalls genehmigt. Reglement und Verordnung wurden vom Gemeinderat per 1.10.2022 in Kraft gesetzt. Ab ca. Ende Oktober kann die Parkkarte online auf der Homepage www.allschwil.ch bestellt werden.

Nachdem der Einwohnerrat Anfang 2022 beschlossen hat, die Projekte Tempo-30 und Parkraumbewirtschaftung voneinander zu trennen, wurde in der Verwaltung mit Hochdruck an der Umsetzung gearbeitet. Die Pläne für Markierungen und Signalisation wurden durch das Verkehrsbüro und die Abteilung Sicherheit bis August 2022 aufbereitet und die notwendigen verkehrspolizeilichen Anordnungen im Amtsblatt publiziert. Im September konnten dann die Aufträge für die Signalstangen, Schilder und Markierungen erteilt werden und bereits seit Anfang Oktober werden in den Quartieren die Signalstangen montiert. Die Umsetzung und Inbetriebnahme erfolgt quartierweise. Der Abschluss aller Arbeiten ist per Ende 2022 vorgesehen.

Markierung in den Quartieren
Die Quartiere werden in folgender Reigenfolge signalisiert und markiert: Bohrerhof, Steinbühl,
Bettenacker, Baselmatt/Dürrenmatt, Gartenhof, Lindenbaum/Hegenheimermattweg, Herrengarten/Ziegelei, Herrenweg, Rosenberg/Grabenring, Strengi/Himmelrich, Lützelbach/ Reservoir

Online-Bezug der Anwohnerparkkarte
Aufgrund der quartierweisen Inbetriebnahme steht der Bevölkerung ab ca. Ende Oktober der Link auf der Homepage www.allschwil.ch für die Bestellung der Anwohnerparkkarte zur Verfügung. Die Anwohnerparkkarten sind ab sofort bis Ende 2023 gültig. Einwohnerinnen und Einwohner von Allschwil, Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter können für jeden auf ihren Namen und ihre Adresse eingetragenen leichten Motorwagen (PW) eine Anwohnerparkkarte beantragen. Die Anwohnerparkkarten können nur online mittels gültigem Fahrzeugausweis bezogen, bezahlt und per Print@home zu Hause ausgedruckt werden. Die Bearbeitungszeit der Online-Anträge beträgt 1 bis 3 Tage. Der Bezug am Schalter der Gemeindepolizei wird mit einer zusätzlichen Aufwandgebühr von CHF 20 belastet (nur Barzahlung möglich). Zudem gilt in diesem Fall eine Bearbeitungsfrist von mindestens 5 Arbeitstagen.
Wichtig: Aus administrativen Gründen bitten wir für den Bezug der Parkkarten ausschliesslich das Online-Tool zu nutzen und Anwohnerparkkarten erst dann zu beziehen, wenn im eigenen Quartier die Signale aufgestellt und die Parkplätze blau markiert wurden.

Parkkarten für zeitlich beschränktes Parkieren
Tages- oder Halbtagesparkkarten können auch von auswärtigen Personen erworben werden. Diese berechtigen zum zeitlich beschränkten Parkieren im Rahmen ihrer Gültigkeit (Vor- oder Nachmittag) im bewirtschafteten Gebiet. Die Karten können ebenfalls online bestellt, bezahlt und ohne Bearbeitungszeit per Print@home sofort ausgedruckt werden.

Angestelltenparkkarten für Mitarbeitende
Für in Allschwil ansässige Firmen besteht die Möglichkeit, für ihre Mitarbeitenden Angestelltenparkkarten zu erwerben, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie nicht über genügend eigene Parkplätze für die Mitarbeitenden verfügen. Die Angestelltenparkkarte zum Preis von CHF 860 pro Jahr und Fahrzeug berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren im bewirtschafteten Gebiet. Für den Bezug von Angestelltenparkkarten ist zwingend ein schriftliches Gesuch einzureichen. Dieses hat unter Angaben der Firma die Anzahl der Mitarbeiterschaft zu enthalten, da die Karten kontingentiert sind. Die Verteilung der Karten innerhalb des Betriebs ist Sache der gesuchstellenden Firma. Gesuche sind an folgende Adresse zu richten: Gemeindeverwaltung Allschwil, Abteilung Sicherheit PRB, Baslerstrasse 111, 4123 Allschwil.
Die Angestelltenparkkarten sind wie folgt kontingentiert:
Betriebe mit 1 bis 10 Mitarbeitenden: Angestelltenkarten für max. 40 % der Mitarbeiterschaft. Betriebe mit 11 bis 30 Mitarbeitenden: Angestelltenkarten für max. 30 % der Mitarbeiterschaft. Betriebe ab 31 Mitarbeitenden: Angestelltenkarten für max. 25 % der Mitarbeiterschaft

Preise der einzelnen Parkkarten
Die Parkkartenpreise wurden vom Gemeinderat in der Verordnung zum Parkraumreglement festgelegt. Diese müssen in erster Linie kostendeckend sein und können in den kommenden Jahren nach Bedarf nach unten oder oben angepasst werden:

 Anwohnerparkkarte CHF 50 pro Jahr und Fahrzeug
 Tageskarte CHF 20 pro Tag
 Halbtageskarte Vormittag CHF 12
 Halbtageskarte Nachmittag CHF 12
 Angestelltenparkkarte CHF 860 pro Jahr und Fahrzeug


Parkkarten sichtbar hinter Frontscheibe anbringen
Bei allen Parkkarten gilt, dass diese sichtbar hinter der Frontscheibe der Fahrzeuge anzubringen sind. Damit erleichtern Sie den Kontrollorganen die Arbeit. Die Parkkarten gelten ausschliesslich auf den Gemeindestrassen im bewirtschafteten Gebiet, welche gesondert signalisiert sind «Mit Parkkarte 4123 unbeschränkt». In den blauen Zonen auf den Kantonsstrassen sind die Parkkarten nicht gültig.

Übergangsfrist bis Ende 2022
Bei der Kontrolle und Durchsetzung der Parkkartenpflicht gilt bis Ende 2022 eine grosszügige Übergangsfrist. Die Gemeindepolizei wird ab ca. Dezember in den Quartieren Kontrollen durchführen, die Parkkartenpflicht jedoch bis Ende Jahr vorerst mit Augenmass durchsetzen.
In den blau markierten Zonen auf den Gemeindestrassen bleiben auch mit der Parkraumbewirtschaftung die bisherigen Regelungen für «Blaue Zonen» bestehen. So kann man weiterhin eine Stunde oder ab 19 bis 08 Uhr und an Sonn- und Feiertagen auch ohne Anwohnerparkkarte frei parkieren. Zu beachten gilt es, dass der Samstag als Werktag gilt.

Umgang mit den Parkkarten
Anwohnerparkkarten, die nicht mehr gebraucht werden oder für deren Besitz die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, sind innert 14 Tagen der Gemeindepolizei persönlich am Schalter zurückzugeben oder per Post zu retournieren. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren ist gemäss Reglement nicht möglich. Anwohnerparkkarten verlieren zudem ihre Gültigkeit, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht mehr bestehen. Die missbräuchliche Verwendung sowie der unberechtigte Bezug von Anwohner, Tages-, Halbtages- und Angestelltenparkkarten hat deren Entzug und eine Busse zur Folge.

 
 

Hintergrundinformationen

Bestimmungsgemässe Nutzung statt Fremdparkierende

Der Parkraum in Allschwil wird zukünftig flächendeckend bewirtschaftet und steht so vor allem der Allschwiler Bevölkerung zur Verfügung. Wer auf öffentlichem Grund längere Zeit parkiert, muss hierfür eine Gebühr entrichten. Die öffentlichen Parkplätze werden so bestimmungsgemäss genutzt und Fremdparkierung wird minimiert. So kann Allschwil die Nutzung der öffentlichen Parkplätze steuern und Erreichbarkeit sowie Standortattraktivität gewährleisten.

Harmonisierung der Parkraumbewirtschaftung in der Agglomeration Basel

Gemeinsam mit der Stadt Basel und 13 weiteren Gemeinden hat der Allschwiler Gemeinderat am 29. September 2020 die Charta «Harmonisierung Parkraumbewirtschaftung Agglomeration Basel» beschlossen und unterzeichnet. Künftig will man gemeinsam «Minimalstandards» für die selbstständige Bewirtschaftung der Parkierungsflächen im Rahmen der kommunalen Parkierungsreglemente festlegen. Da die kommunal geregelten Bestimmungen zur Parkraumbewirtschaftung jeweils über die Gemeindegrenzen hinaus Wirkung entfalten, möchten die Unterzeichnenden künftig widersprüchliche Regelungen und negative Auswirkungen wie beispielsweise Parksuchverkehr möglichst vermeiden (Link zur Charta). Die harmonisierte Parkraumbewirtschaftung ist Ziel des Agglomerationsprogramms, über das in der 4. Generation wichtige Infrastrukturprojekte wie der Zubringer Allschwil und die Tramverlängerung Letten in Allschwil mitfinanziert werden sollen (Link zum Agglomerationsprogramm). Am 10. Februar hat der Einwohnerrat dem vom Gemeinderat in Zusammenarbeit mit einer Spezialkommission ausgearbeiteten Konzept für die Einführung einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung deutlich zugestimmt.

Kernpunkte des Konzepts

  • Das ganze Siedlungsgebiet wird in die Parkraumbewirtschaftung miteinbezogen;
  • in allen Quartieren gilt die Blaue Zone; das Parkieren ist tagsüber für Besucherinnen und Besu-cher während 60 Minuten erlaubt;
  • die Bewirtschaftung des Parkraums erfolgt in Form von Parkzeitbeschränkungen bzw. Gebühren;
  • kostenpflichtige Parkkarten berechtigen zum zeitlich unbeschränkten Parkieren, zeitlich beschränktes Parkieren erlauben ebenfalls kostenpflichtige Halbtages- und Tageskarten;
  • Parkkarten können am Schalter sowie online bezahlt und zu Hause ausgedruckt, Besucherinnen- und Besucherkarten einfach an den BVB-Billettautomaten bezogen werden.
 
 

Informationen zum Download (PDF)

 
 

Die chronologische Vorgeschichte der Allschwiler Parkraumbewirtschaftung

1992

Basel-Stadt führt Anwohnerparkkarten ein

Seit 2005

Diverse politische Vorstösse im Einwohnerrat zur Einführung einer Parkraumbewirtschaftung

2012

Rudolf Keller & Partner Verkehrsingenieure AG (RK&P) erstellten Parkraumkonzept

2013

Gemeinderatsentscheid -> Einführung Parkraumbewirtschaftung

Juni bis November 2013

Spezialkommission 5 Sitzungen
Entscheid: Teileinführung
Reglement ausgearbeitet
Kosten: CHF 190‘523.00

Dezember 2014

Parkraumbewirtschaftung wird vom Einwohnerrat gutgeheissen, Behördenreferendum zustande gekommen

14. Juni 2015

Parkraumbewirtschaftung wurde in der Volksabstimmung mit 2‘708 Ja zu 2‘975 Nein abgelehnt
Keine Umsetzung, Spezialkommission aufgelöst

17. Oktober 2018

Der Einwohnerrat überweist eine Motion betreffend "Parkraumreglement" an den Gemeinderat zur Beantwortung; diese beinhaltet den Vorschlag zur Ausarbeitung eines Parkraumreglements eine Spezialkommission zu bilden. Unterstützt wurde die Motion mit dem Einreichen von zwei Petitionen mit rund 500 Unterschiften. Zudem ist im Leitbild des Gemeinderates die Erstellung und Umsetzung eines Parkraumkonzeptes vorgesehen.

20. März 2019

Der Gemeinderat beauftragt die Bereiche Bau – Raumplanung – Umwelt und Sicherheit – Einwohnerdienste – Steuern, mit Vertretenden aus den Einwohnerratsfraktionen, den Petitionären, dem Verein KMU Allschwil-Schönenbuch, den Exekutivmitgliedern Philippe Hofmann und Christoph Morat sowie Mitarbeitenden der Verwaltung eine Spezialkommission zu bilden, um das notwendige Parkraumreglement auszuarbeiten.
Nach drei Sitzungen und umfassenden Arbeiten der Verwaltung einigte sich die Spezialkommission darauf, dass die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung die einzige Möglichkeit ist, den Parkdruck in Allschwil zu verringern (Da sonst einfach gratis in nicht bewirtschaften Quartieren parkiert wird).

Sommer 2019

Im Agglomerationsprogramm Basel 3. Generation wird das Ziel einer von den Gemeinden getragenen Harmonisierung der Parkraumbewirtschaftung formuliert. Im Sommer 2019 wird die Arbeitsgruppe «Harmonisierte Parkraumbewirtschaftung» von der Geschäftsstelle Agglo Basel ins Leben gerufen. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind die Geschäftsstelle Agglo Basel, die Firma Metron AG als Projektunterstützer und jeweils zwei Vertretende teilnehmender Gemeinden. Allschwil delegierte Gemeinderat Philippe Hofmann und den Projektleiter für die Parkraumbewirtschaftung Alexander Hetzel in die Arbeitsgruppe. Hierbei einigen sich alle anliegenden Gemeinden um Basel Stadt darauf, blaue Zonen einzuführen.

2. September 2020

Mit seinem Bericht an den Einwohnerrat beantragt der Gemeinderat die Gelder für die für die Einführung benötigten Umsetzungs- und Betriebskosten sowie die Zustimmung für das ausgearbeitete Reglement.

10. Februar 2021

Die Volksvertreter sind sich einig: Nach der 2. Lesung heisst der Einwohnerrat mit 33 Ja und 2 Enthaltungen sämtliche Anträge gut und schreibt in der Schlussabstimmung das Geschäft einstimmig als Ganzes ab.

April 2021

Der Gemeinderat legt im April das Abstimmungsdatum auf den 26. September 2021 fest.

26. September 2021

Allschwil sagt am 26. September 2021 klar Ja zu Parkraumbewirtschaftung. Mit 4'091 Ja-Stimmen zu 2'786 Nein-Stimmen hat sich die Allschwiler Stimmbevölkerung für die Einführung einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung entschieden. In allen Quartieren wird künftig die blaue Zone gelten, Besucherinnen und Besuchern wird das Parkieren tagsüber für 60 Minuten erlaubt. Die Anwohnerparkkarte wird 50 Franken pro Jahr kosten. Allschwil reagiert so als eine der letzten Agglomerations-Gemeinden auf den vermehrten Parkierdruck seit 1992, als Basel weisse Zonen in blaue Zonen umwandelte.

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