Dem Allschwiler Museum an der Baslerstrasse 48 wird neues Leben eingehaucht: Aus dem ehemaligen Heimatmuseum wird in naher Zukunft ein kulturelles Mehrspartenhaus für zeitgenössische Veranstaltungen gepaart mit einer musealen Ausstellung. 2017 hat der Einwohnerrat den Startschuss gegeben – seither beschäftigen sich im Rahmen eines partizipativen Prozesses die Fachstelle Kultur, ein Steuerungsausschuss, Experten und Expertinnen einer Arbeitsgruppe sowie die «Echoräume» intensiv mit der Neukonzeption. Der Abschluss eines von der Gemeinde extern vergebenen Auftrags an das Institut für Innenarchitektur und Szenografie der FHNW zeigt nun erstmals mögliche kulturelle Veranstaltungs-Konzepte in räumlichen Planungsvarianten auf.
Am 28. November 2019 übergaben Gemeindevertreter aus Allschwil und Binningen sowie eine Allschwiler Landratsdelegation der Landeskanzlei Liestal zuhanden des Regierungsrates Basel-Landschaft gegen 7'000 gesammelte Unterschriften gegen noch mehr Fluglärm. Mit diesen Unterschriften fordern die vom Fluglärm geplagten Gemeinden den Regierungsrat mit Nachdruck auf, innerhalb von drei Monaten konkrete Schritte gegen den laufend zunehmenden Fluglärm zu benennen.
Im Jahr 2018 wurde die Baslerstrasse im ersten Abschnitt zwischen Baselmattweg und Mai-engasse erneuert. Gegen Jahresende 2019 wird nun der zweite Bauabschnitt bis zur Mer-kurstrasse abgeschlossen sein.
Seit 2013 spielt die Theatertruppe «DasLuftschloss» jedes Jahr ein neues Theaterstück für Kinder. Dieses Jahr ist sie mit der neuen musikalischen und humorvollen Produktion «Maximilian, der Held» am 30. November und am 1. Dezember auf der Bühne des Freizeithauses Allschwil zu sehen.
Auch in diesem Jahr fand Anfangs November in den Räumen des Freizeithauses die legendäre Benefiz Grufti Disco statt. Erstmals öffneten schon um 20 Uhr die Türen und empfingen die Gäste bei «launchiger» Atmosphäre und feinen Antipasti und Käse- oder Aufschnittplättli.
Der Winterunterhalt an den öffentlichen Strassen ist zweigeteilt: Alle Grundstückseigen-tümer/innen sind verpflichtet, die an ihre Grundstücke angrenzenden öffentlichen Trottoirs und Fusswege begehbar zu halten. Der Kanton und die Gemeinde sind nur für die Räumung der Fahrbahnen zuständig. Für den Winterunterhalt an Privatstrassen sind deren Eigentümer/innen verantwortlich.
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