Wegen des jährlich stattfindenden Personalanlasses bleibt die Gemeindeverwaltung Allschwil am Freitag, 17. September 2021 am Nachmittag ausnahmsweise geschlossen.
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten im Zuge der ordentlichen Revision teilt das Hallenbad-Team mit Freude mit, dass am 11. Oktober 2021 wieder geöffnet werden kann. Die hier kommunizierten, immer noch coronabedingten besonderen Öffnungszeiten gelten vorerst vom 11. bis zum 24. Oktober. Ab dem 21. Oktober gibt es erneut ein Informationsupdate. Zum Besuch des Hallenbads ist für alle Personen ab 16 Jahren neu und bis auf Weiteres ein Covid-Zertifikat erforderlich.
Aufgrund von beengten Platzverhältnissen und anstehenden komplexen Bauarbeiten im Kreuzungsbereich Parkallee/Spitzwaldstrasse hat das Ingenieurbüro Gruner AG ein neues Verkehrskonzept ausgearbeitet, welches ab dem 10. September 2021 umgesetzt wird.
Aus technischen Gründen muss der Deckbelag im Strassenbereich bei der Bushaltestelle «Zum Sporn» ersetzt werden. Diese Bushaltestelle wird während den Bauarbeiten verschoben. Zugleich wird die Brennerstrasse während den Vorarbeiten nur einseitig befahrbar sein. Während dem Belagseinbau hingegen wird die Strasse im Bereich zur Bushaltestelle «Zum Sporn» beiderseitig gesperrt. Zudem ist die Polleranlage während der Komplettsperrung ausser Betrieb. Baubeginn ist der 27. September 2021, Bauende ist am 2. Oktober 2021.
Wie erleben Velofahrende Allschwil? Zum zweiten Mal seit 2017 sind Sie aufgerufen, Allschwil vom Velosattel aus zu bewerten und auf www.prixvelo.ch Ihre Meinung kundzutun.
Das Projekt für die Korrektion und Umgestaltung des Hegenheimermattwegs sieht einen Ausbau der Kapazitäten im Abschnitt Grabenring bis zur Kantonsgrenze auf einer Länge von insgesamt 1.5 km vor.
Im gleichen Zuge werden die Bushaltestellen modernisiert und behindertengerecht ausgebildet. Für die Velofahrenden wird ein breiter und sicherer kombinierter Fuss- und Radweg erstellt. Die Fussgängerinnen und Fussgänger erhalten breitere Trottoirs und Fahrbahnübergänge mit Inseln.
Somit profitieren sämtliche Verkehrsteilnehmenden vom geplanten Ausbau und der Aufwertung des Hegenheimermattwegs.
Wir zeigen am Samstag, 11. September 2021 von 9–17 Uhr auf ungewöhnliche Weise, wer wir sind und was wir täglich für Sie leisten. Spannende Erlebnisse für Gross und Klein sind garantiert.
Gemäss dem kantonalen Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (kWaG, SGS 570) ist die Fläche des Waldeigentums massgebend für die Bewilligungspflicht für Holzschläge. Ausgehend von der Waldfläche eines Eigentümers oder einer Eigentümerin innerhalb eines Forstreviers wird zwischen betriebsplanpflichtigem (mehr als 25 ha) und nicht betriebsplanpflichtigem (weniger als 25 ha) Waldeigentum unterschieden.
Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.