Angaben zur Dienstleistung

Gebührenordnung Allmendgebühren
Tiefbauprojekte

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)
Strassenreglement der Gemeinde Allschwil vom 12. November 1975, § 19, samt Allmendgebühren-Ordnung vom 18. Februar 1975 im Anhang

 

 CHF
Für Raum, welche Baugerüste, Einwandungen, Bauhütten, Materiallager, Schutt und dgl. einnehmen: Bis 6 Monate 2) 1.00 pro m2 und Woche
 
Für Raum, welche Baugerüste, Einwandungen, Bauhütten, Materiallager, Schutt und dgl. einnehmen: Ab 6 Monaten
 
 2) 2.00 pro m2 und Woche
 

Für Schaubuden, Verkaufsstände und dergleichen: Bis 6 Monate

2) 0.60 pro m2 und Woche

 

Zuständiger Bereich:
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2003
Erfolgte Revisionen:
2) Gemeinderatsbeschluss 398.2014; in Kraft per 1.1.2015

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