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Luftfahrthindernisse
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Bau – Raumplanung – Umwelt (BRU)

Sowohl Anlagen, Gebäude, Seilbahnen, als auch Hochspannunsleitungen, Antennen, oder Metallkabel und -schnüre können Luftfahrthindernisse sein, wenn ihre Anwesenheit eine Gefahr für die Luftfahrt darstellen oder den reibungslosen Betrieb von Flugsicherheitseinrichtungen beeinträchtigen könnte.


Diese Luftfahrthindernisse müssen dem BAZL mittels nebenstehender Formulare über die befugten kantonalen Meldestellen gemelden werden. Das Ziel des Verfahrens ist es, die Gefahr, welche die Hindernisse darstellen, abzuschätzen und sie auf verschiedenen Karten zu vermerken. Diese stets aktualisierten Karten sind für die Piloten aller Kategorien bestimmt.

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