Elektrische und elektronische Geräte gehören weder in den Kehricht noch in die Me-tallsammlung. Sie enthalten teilweise giftige Stoffe, welche die Umwelt verschmutzen, und wertvolle Rohstoffe, welche wiederverwendet werden können. Deshalb gehören sie ins Recycling. Verkaufsstellen sind zur Rücknahme gesetzlich verpflichtet.