In der kommenden Messperiode sind die messpflichtigen Öl- und Gasfeuerungsanlagen in den Sektoren 1 und 2 zu kontrollieren. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: A) die Messung durch den Feuerungskontrolleur der Gemeinde oder B) die Messung durch eine private Servicefirma. Von dieser Regelung sind die atmosphärischen Gasheizungen mit Jahrgang 1993 und jünger ausgenommen. Diese Messungen müssen zwingend durch den Feuerungskontrolleur der Gemeinde vorgenommen werden.