Angaben zur Dienstleistung

Schiesspflicht - erfüllen
http://www.vtg.admin.ch/content/vtg-internet/de/mein-militaerdienst/ausserhalb-des-dienstes/_jcr_content/contentPar/accordion/accordionItems/schiesspflicht/accordionPar/downloadlist/downloadItems/275_1471350471081.download/Form27124d.pdf
http://www.vtg.admin.ch/de/mein-militaerdienst/ausserhalb-des-dienstes.html
Militär (Kreiskommando BL)

Jeder Angehörige der Armee muss jährlich seine obligatorische Schiesspflicht erfüllen. Das «Obligatorische» muss jeweils bis spätestens Ende August auf einem Schiessstand Ihrer Wahl geschossen werden. Wer seiner Schiesspflicht nicht nachkommt, wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die Kant. Militärverwaltung zum «Nachschiessen» aufgeboten.

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