Angaben zur Dienstleistung

Feuerungskontrolle / Kaminfeger - Informationen einholen
Umwelt

Die regelmässige Wartung Ihrer Holz-, Öl- oder Gasheizung ist ein wichtiger Beitrag für eine bessere Luftqualität.

Öl- und Gasheizungen unterstehen einer periodischen Messpflicht, um zu gewährleisten, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Anlagebesitzerinnen und -besitzer sind für den korrekten Betrieb ihrer Feuerungsanlagen verantwortlich.

Messpflichtige Anlagen sind der zuständigen Stelle der Gemeinde zu melden, wobei anzugeben ist, ob die periodischen Kontrollmessungen durch eine Servicefirma oder durch das amtliche Kontrollpersonal durchführt werden. Ohne gegenteilige Mitteilung gilt diese Wahl auch für die Folgejahre.

Wird die Kontrollmessung durch eine Servicefirma durchgeführt, so ist sie so zu organisieren, dass die Messresultate bis zum 31. Januar der entsprechenden Messperiode bei der Gemeinde eingereicht sind.

Die Anlagebesitzerinnen und -besitzer haben dem Kontrollpersonal ungehinderten Zugang zu den Feuerungsanlagen zu gewähren, ihnen die notwendigen Auskünfte zu erteilen sowie die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen (Art. 3 Abs.2 der Verordnung).

Gasheizungen: Die Feuerungskontrolle erfolgt alle vier Jahre nach den Vorgaben der eidgenössischen Luftreinhalte-Verordnung. Die Kontrollen in Allschwil sind in folgender Reihenfolge durchzuführen:

•           Liegenschaften Sektor 1: Messperiode Winter 2027 / 2028

•           Liegenschaften Sektor 2: Messperiode Winter 2025 / 2026

•           Liegenschaften Sektor 3: Messperiode Winter 2028 / 2029

•           Liegenschaften Sektor 4: Messperiode Winter 2026 / 2027

Ölheizungen: Die Feuerungskontrolle ist alle zwei Jahre nach den Vorgaben der eidgenössischen Luftreinhalte-Verordnung durchzuführen.

Die Kontrollen sind gemäss folgendem Turnus in Allschwil durchzuführen:

•           Winter 2025 / 2026 Sektoren 1 und 2

•           Winter 2026 / 2027: Sektoren 3 und 4

Holzfeuerungsanlagen: Ab der Messperiode 2024 / 2025 gilt auch für Holzfeuerungsanlagen eine Kontrollpflicht. Zuständig für die Koordination der Kontrollen der Holzfeuerungen ist die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft (GFK BL).

Gemäss Luftreinhalte-Verordnung (LRV) gelten für Holzfeuerungen folgende Messintervalle:

 

•           Holz-Zentralheizungen bis 70 Kilowatt (kW) Wärmeleistung: alle 4 Jahre Emissionsmessung von Kohlenstoffmonoxid (CO)

•           Holzeinzelherde (Kachelöfen, Cheminées, Schwedenöfen, etc.): alle 2 Jahre visuelle Kontrolle

•           Bei Einzelraum-Holzfeuerungen, die nur in einem beschränkten Umfang in Betrieb stehen, findet alle vier Jahre eine angepasste Kontrolle statt.

 

Weitere Informationen zur Durchführung der Holzfeuerungskontrolle finden Sie unter www.gfkbl.ch

Andreas
Stephan
Diana

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