Natürliche Personen
58 % der Staatssteuer
Feuerwehrersatzabgabe
7 % der Gemeindesteuer (vom 19. bis zum vollendeten 40. Lebensjahr)
Vergütungs- und Verzugszins:
0.8 % Vergütungszins für Steuervorauszahlungen
4.75 % Verzugszins nach Fälligkeit
Ordentliche Fälligkeit der Gemeindesteuer
31. Oktober
Kirchensteuern
Angehörige der evangelisch reformierten Kirchgemeinde:
0.55 % vom steuerbaren Einkommen, abzüglich CHF 75,-- pro Kind
0.10 % vom steuerbaren Vermögen
Angehörige der römisch katholischen Kirchgemeinde:
8.00 % der normalen Staatssteuer
Angehörige der christkatholischen Kirchgemeinde:
0.70 % vom steuerbaren Einkommen, abzüglich CHF 50,-- pro Kind
0.10 % vom steuerbaren Vermögen
Sind in einer Familie verschiedene Kirchenzugehörigkeiten vorhanden, werden die Kirchensteuern anteilsmässig erhoben.
Juristische Personen
55 % der Staatssteuer