Angaben zur Dienstleistung

Steuersätze 2024

Natürliche Personen

58 % der Staatssteuer
 

Feuerwehrersatzabgabe

 7 % der Gemeindesteuer (vom 19. bis zum vollendeten 40. Lebensjahr)
 

Vergütungs- und Verzugszins:

0.8 % Vergütungszins für Steuervorauszahlungen

4.75 % Verzugszins nach Fälligkeit
 

Ordentliche Fälligkeit der Gemeindesteuer

31. Oktober
 

Kirchensteuern
Angehörige der evangelisch reformierten Kirchgemeinde:

0.55 % vom steuerbaren Einkommen, abzüglich CHF 75,-- pro Kind

0.10 % vom steuerbaren Vermögen

 

 


Angehörige der römisch katholischen Kirchgemeinde:

8.00 % der normalen Staatssteuer


Angehörige der christkatholischen Kirchgemeinde:

0.70 % vom steuerbaren Einkommen, abzüglich CHF 50,-- pro Kind

0.10 % vom steuerbaren Vermögen

Sind in einer Familie verschiedene Kirchenzugehörigkeiten vorhanden, werden die Kirchensteuern anteilsmässig erhoben.

 

 Juristische Personen

 55 % der Staatssteuer

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