Angaben zur Dienstleistung

Ruhe und Ordnung
Gemeindepolizei

Im Zusammenhang mit der Revision des kantonalen Polizeigesetzes haben der Landrat und der Regierungsrat anfangs 2014 festgelegt, dass künftig die polizeilichen Aufgaben des Kantons und der Gemeinden getrennt werden. Eine Folge davon ist die Aufgabenteilung zwischen Sicherheit (Zuständigkeit Kanton) sowie Ruhe & Ordnung (Zuständigkeit Gemeinden). Die Gemeinden sind somit seit dem 30. März 2015 für die Wahrung von Ruhe & Ordnung während 24 Stunden an 365 Tagen zuständig. Wie die Gemeinden diese Aufgabe wahrzunehmen haben, ist im Gesetz nicht vorgegeben.

 

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 04. März 2015 beschlossen, in diesem Bereich mit der in der Bevölkerung gut etablierten Firma Securitas zusammenzuarbeiten. Ausserhalb der Arbeitszeiten der Gemeindepolizei werden die gemeindepolizeilichen Aufgaben seit dem 30. März 2015 nicht mehr durch die Polizei Basel-Landschaft, sondern durch die Securitas wahrgenommen. Diese interveniert bei zeitlich unaufschiebbaren Gemeindeaufgaben (hauptsächlich betrifft dies Ruhestörungen). Die Pikettzentrale der Securitas ist während der Nächte und am Wochenende über die Telefonnummer der Gemeindepolizei 061 486 27 00 zu erreichen.

 

Beachten Sie hierzu, dass Meldungen betreffend verdächtiges Verhalten, Verkehrsunfall, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Sachbeschädigung, Körperverletzung sowie weitere Tatbestände gemäss schweizerischem Strafgesetzbuch (StGB) in die Zuständigkeit der Polizei Basel-Landschaft fallen. Solche Meldungen sind in nicht dringlichen Fällen an die Einsatzleitzentrale unter 061 553 35 35 und in dringenden Fällen an die Notrufnummern 112 oder 117 zu richten.

Andreas
Stephan
Christian
Herbert

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