Angaben zur Dienstleistung

Geburtsanzeige - einreichen
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/zivilrechtsverwaltung/zivilstandsamt/infos-geburt
Zivilstandsamt Basel-Landschaft

Nach der Geburt eines Kindes, muss es auf dem Zivilstandsamt des Geburtsortes eingetragen werden. Falls das Kind in einem Spital zur Welt gekommen ist, wird die Spitalleitung um die Anzeige der Geburt besorgt sein. Bei einer Hausgeburt sind die Eltern verpflichtet, die Geburt persönlich anzuzeigen. Die Anzeige der Geburt muss vom Gesetz her drei Tage nach der Niederkunft erfolgen. Zur Anzeige berechtigt ist auch der Vater, bei nicht miteinander verheirateten Eltern jedoch nur dann, wenn das Kind bereits vor der Geburt anerkannt worden ist. Wir empfehlen bei nicht verheirateten Eltern, die Anerkennung des Kindes durch den Vater bereits vor der Geburt vorzunehmen.

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