Angaben zur Dienstleistung

Anerkennungsschein (Kind)
https://www.ch.ch/de/vaterschaftsanerkenung
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/zivilrechtsverwaltung/zivilstandsamt/main-bestellungen/anerkennungsschein
Zivilstandsamt Basel-Landschaft

Der Anerkennungsschein ist der Nachweis für die Anerkennung eines ausserehelich geborenen Kindes durch den Vater.

Sobald die Anerkennung stattgefunden hat, ist das Kindesverhältnis zwischen dem Vater und seinem Kind rechtlich gültig. Der Vater und sein Kind können fortan ihre gegenseitigen Rechte (Unterhaltspflicht, Beistandspflicht, Erbrecht etc.) geltend machen. Dagegen erwirbt das Kind das Bürgerrecht und den Namen des Vaters, der das Kind anerkannt hat, nicht. Dem Vater steht aufgrund der Anerkennung grundsätzlich auch das elterliche Sorgerecht nicht zu. Dieses wird von der Mutter allein ausgeübt. Allerdings kann die Vormundschaftsbehörde unter gewissen Voraussetzungen den Eltern die gemeinsame elterliche Sorge übertragen.

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