Angaben zur Dienstleistung

Gebührenordnung Musikschule Kursgelder

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)
Reglement über Beiträge an den Musikschulbesuch der Gemeinde Allschwil vom 14. November 2007.

 

 CHF
pro Semester
Basis- und Aufbaukurse (Gruppenunterricht):
Musikgarten180.00
Grundkurs 3180.00
Theaterkurs180.00
Blockflöte (in 2er-Gruppe zu 40' / in 3er-Gruppe zu 50')365.00
Rhythmus mit Perkussionsinstrumenten235.00
Solfège/Gehörbildung235.00
Singen und Begleiten (Cavaquinhò-Gruppenkurs)235.00
Kinderchor/Jugendchor82.00
Instrumentalunterricht (Einzelunterricht):
(inkl. Blockflöten-Einzelunterricht)
ganze Lektion (50')940.00
4/5 Lektion (40')752.00
1/2 Lektion (25)470.00
Ergänzungskurse: 
Ensemble & Orchester 
- mit Instrumentalunterricht(im Kursgeld inbegriffen)
- ohne Instrumentalunterricht102.00
Gehörbildung als Ergänzung zum Instrumentalunterricht82.00
Mietinstrumente: 
Geige, Cello, Horn, Posaune, Fagott100.00
Cavaquinhò (Kleingitarre)70.00
Instrumentalunterricht für 20- bis 25-Jährige:
(nur als Fortsetzung für bisherige Schüler/innen der Musikschule Allschwil)
ganze Lektion (50')1'600.00
4/5 Lektion (40')1'280.00
1/2 Lektion (25)800.00
Ensemble-Belegung (ohne Instrumentalunterricht)160.00

 

Bei 20- bis 25-Jährigen, welche nachweislich noch in Ausbildung stehen, kommt der Jugendtarif (Instrumentalunterricht) [Einzelunterricht] zur Anwendung
(nur als Fortsetzung für bisherige Schüler/innen der Musikschule Allschwil)

 

Im Falle einer ausserordentlichen Rechnungsbearbeitung wird pro Familie und pro Rechnung eine Kanzleigebühr von CHF 30.00 erhoben.


Zuständiger Bereich:
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2004
Erfolgte Revisionen: Gemeinderatsbeschluss No. 626.03 vom 15.10.2003, in Kraft per 01.01.2004
2) Gemeinderatsbeschluss No. 759 vom 26.10.2005, in Kraft per 23.01.2006
3) Gemeinderatsbeschluss No. 343 vom 25.04.2007, in Kraft per 13.08.2007
4) Gemeinderatsbeschluss No. 235 vom 1. April 2009, in Kraft per 01.08.2009
5) Gemeinderatsbeschluss No. 358 vom 9. Juni 2010, in Kraft per 09.06.2010

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