Angaben zur Dienstleistung

Strassennetzplan
Bau – Raumplanung – Umwelt (BRU)

Gemäss dem kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), § 34, sind die Gemeindebehörden verpflichtet, einen kommunalen Strassennetzplan (SNP) zu erstellen, der vom Einwohnerrat zu erlassen und vom Regierungsrat zu genehmigen ist. Der SNP legt in groben Zügen die öffentlichen Strassen-, Fuss-, Wander- und Radwegnetze fest und hält die zukünftigen Verkehrsflächen von Überbauungen frei. Er bezeichnet die Funktion der Strassen und ist als behördenverbindliches Instrument massgebend für die kommunalen Bau- und Strassenlinienpläne.

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