Angaben zur Dienstleistung

Wehrpflichtersatzabgabe
https://www.baselland.ch/antrag-erlass-htm.281474.0.html
Militär (Kreiskommando BL)

Schweizer Bürger, die ihre Wehrpflicht nicht oder nur teilweise durch persönliche Dienstleistung (Militär- oder Zivildienst) erfüllen, haben einen Ersatz in Geld zu leisten. Ersatzpflichtig sind die Wehrpflichtigen mit Wohnsitz im In- oder Ausland, die im Ersatzjahr, das dem Kalenderjahr entspricht a) während mehr als sechs Monaten nicht in einer Formation der Armee eingeteilt sind und nicht der Zivildienstpflicht unterstehen und b) als Dienstpflichtige ihren Militär- oder Zivildienst nicht leisten.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ersatzbefreiung möglich (z.B. Invalidität). Dazu muss ein Antrag auf Ersatzbefreiung eingereicht werden.

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