Angaben zur Dienstleistung

Zivilschutz, Dienstpflicht - Informationen einholen
http://www.babs.admin.ch/de/zs/pflicht.html
Regionaler Führungsstab RFS

Die nationale Dienstpflicht wird entweder in der Armee (Militärdienstpflicht) oder im Zivilschutz (Schutzdienstpflicht), im Ausnahmefall im Zivildienst (Zivildienstpflicht) geleistet. Männer mit Schweizer Bürgerrecht, die für die Schutzdienstleistung tauglich sind, sind schutzdienstpflichtig. Militär- und Zivildienstpflichtige sind nicht schutzdienstpflichtig. Militärdienstpflichtige, die aus der Militärdienstpflicht ausscheiden, werden nicht schutzdienstpflichtig, sofern sie mindestens 50 Militärdiensttage geleistet haben (diese Regelung gilt für Armee-Entlassene, welche nach 31.12.2003 aus der Armee ausgeschieden sind). Die Rekrutierung für den Zivilschutz und für die Armee wird gemeinsam durchgeführt.
 

Dauer
Die Schutzdienstpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem die Pflichtigen 20 Jahre alt werden, und dauert bis zum Ende des Jahres, in dem sie 40 Jahre alt werden. Der Bundesrat kann die Schutzdienstpflicht für den Fall eines bewaffneten Konflikts erhöhen.

Thomas

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