Angaben zur Dienstleistung

Kleinbaugesuch einreichen
/de/verwaltung/dienstleistungen/detail/detail.php?i=309
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bau-und-umweltschutzdirektion/bauinspektorat/gesetzliche-grundlagen
Bewilligungswesen

Kleinbaugesuche (z.B. Velounterstand, Gerätehäuschen) unterstehen dem kleinen Baubewilligungsverfahren der Gemeinden. Das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) und die dazugehörende Verordnung regeln, welche Bauten

  • eine ordentliche Baubewilligung
  • eine Kleinbaubewilligung oder
  • keine Baubewilligung benötigen.


Kleinbauten im Wald richten sich nach den Vorschriften des kantonalen Waldgesetzes. In jedem Fall müssen die kantonalen und kommunalen Bauvorschriften eingehalten werden.

Das Formular können Sie online herunterladen oder beim Sekretariat der Abteilung Entwickeln Planen Bauen bestellen.

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