Angaben zur Dienstleistung

Katasteranzeigen
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/zivilrechtsverwaltung/grundbuch
Kataster

Folgende Gründe können den Versand einer Katasteranzeige auslösen:

Handänderungen
Kauf, Schenkung, Erbgang, Erbteilung, Namensänderung usw.

Mutationen
Aufnahme oder Abbruch Gebäude, Begründen oder Aufheben von Stockwerkeigen­tum, Miteigentum, Baurecht, Amtliche Vermessung, Parzellenvereinigung, Parzellie­rung usw.

Schätzungen
End-, Nach- oder Revisionsschätzung durch die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung 

Datenschutz
Katasteranzeigen werden nur an die aktuellen Eigentümer/-innen, Nutzniesser, Baurechtsnehmer/-innen, Amtsstellen oder Personen mit schriftlicher Vollmacht des Eigen­tümers resp. der Eigentümerin ver­schickt.


Gestütz auf dem Brandlagerwert lässt sich der sogenannte Eigenmietwert berrechnen, welcher auf der Steuererklärung anzugeben ist:

http://www.steuerrechner.bl.ch/Projekteigenmietwert2007
 

Jeweils zu Beginn einer neuen Steuerperiode verschickt die Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft ein Liegenschaftsblatt mit einer Übersicht sämtlicher in Ihrem Eigentum stehenden Grundstücke. Bitte vergleichen Sie diese Angaben mit den Katasterwerten auf der Katasteranzeige.

Martina

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